Arzt-Angestellte W / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung des KV-Mindestgehaltes um 3,5 %
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Erhöhung der IST-Gehälter um 3 %
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Elternkarenzen nach dem MSchG und VKG nach dem 1.1.2019 werden für Gehaltsvorrückung, Urlaub, Abfertigung alt und Kündigungsfristen angerechnet
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Lagezuschläge für frühe oder späte Arbeitszeiten (auch für Teilzeitbeschäftigte)
Geltungsbeginn: 1.1.2020
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Ordinationsassistenz, MAB-G Berufe: € 1.581,00
- Pflegehilfe, MTF, MFA: € 1.746,00
Zulagen/Zuschläge
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Gefahrenzulage für Blut, Sputum, Serum, Harn, Stuhl, ätzende oder giftige Reagenzien oder infektiöses Material: € 96,00
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Strahlenschutzzulage: € 115,00
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Für Teilzeitbeschäftige werden die Zulagen mit dem Teiler von 173 aliquot berechnet
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen:
1. u 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach 2. Jahren |
2 Monate |
nach 5. Jahren |
3 Monate |
nach 15 Jahren |
4 Monate |
nach 25 Jahren |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Der Anspruch auf geleistete Überstunden ist bei sonstiger Verwirkung innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Ableistung beim Arbeitgeber geltend zu machen.