Einmalzahlung mit spätestens am 31.1.2023 als steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie in der Höhe von 2% des jeweiligen kollektivvertraglichen Grundgehalts, multipliziert mit 14, aliquotiert auf das Beschäftigungsausmaß und die -dauer im Kalenderjahr
2022
(angefangene Monate werden voll gerechnet)