KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft GPA
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Die kollektivvertraglichen Mindestgehaltsschemata werden ab 1.1.2023 mit 7,8% und mit 1.7.2023 mit 5,63% angehoben.
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IST-Gehälter steigen mit 1.1.2023 um 7,8%
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Ordinationsassistenz: 1.1.2023 € 1.714,00, 1.7.2023 € 1.810,00
- MFA, MTF, diplomierte Krankenpflegepersonal: 1.1.2023 € 1.898,00, 1.7.2023 € 2.005,00
Zulagen/Zuschläge
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Angestellten, die mit Blut, Harn, Stuhl oder Serum umzugehen haben bzw mit Patient/innenkontakt erhalten € 123,00
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Strahlenzulage: € 161,00
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50%, zu bestimmten Zeiten 100 %
Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach 2. Jahren |
2 Monate |
nach 5. Jahren |
3 Monate |
nach 15 Jahren |
4 Monate |
nach 25 Jahren |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Der Anspruch auf Überstunden ist bei sonstiger Verwirkung innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Ableistung beim Dienstgeber geltend zu machen.