Arzt-Angestellte S / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
2017
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Erhöhung der KV-Gehälter um 1,5 %, Aufrundung auf die nächsten 50 Cent
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Erhöhung der Gefahrenzulage auf € 97,00
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Erhöhung der Gefahrenzulage im Strahlenbereich auf € 134,00
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Für neu eintretende Angestellte wird die Gefahrenzulage aliquotiert und das Teilzeitgehalt vom regulären Teiler berechnet - dies darf zu keiner Reduzierung von Ansprüchen bestehender Dienstverhältnisse führen.
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Ordinationsassistenz: € 1.353,00
- MFA, MTF, diplomierte Krankenpflegepersonal: € 1.503,00
Zulagen/Zuschläge
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Angestellten, die mit Blut, Harn, Stuhl oder Serum umzugehen haben bzw mit Patient/innenkontakt erhalten € 97,00
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Strahlenzulage: € 134,00
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50%, zu bestimmten Zeiten 100 %
Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach 2. Jahren |
2 Monate |
nach 5. Jahren |
3 Monate |
nach 15 Jahren |
4 Monate |
nach 25 Jahren |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Der Anspruch auf Überstunden ist bei sonstiger Verwirkung innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Ableistung beim Dienstgeber geltend zu machen.