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Arzt-Angestellte OÖ / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Angestellten bei niedergelassenen Ärzt/innen in ärztlichen Gruppenpraxen und in den Primärversorgungseinheiten, die der Ärztekammer für Oberösterreich angehören, geregelt, mit Ausnahme der Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.


Geltungsbeginn
01.02.2021


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • + 2,5% Erhöhung der Mindestgehaltsansätze ab 1.2.2021
  • + 2,5% Erhöhung der Mindestgehaltsansätze ab 1.2.2022
  • + 2,5% Erhöhung der Lehrlingseinkommen ab 1.2.2021
  • + 2,5% Erhöhung der Lehrlingseinkommen ab 1.2.2022
  • + 1,5% für alle Gehälter über der Mindestgehaltstabelle ab 1.2.2021
  • + durchschnittliche Inflation der vorangegangenen 12 Monate plus 0,2% für alle Gehälter über der Mindestgehaltstabelle ab 1.2.2022
  • Erhöhung der Infektionszulage um 6,7% auf nunmehr € 160,00.
  • Erweiterung des Anspruchs auf Infektionszulage bei Kontakt mit Tränenflüssigkeit oder dem Risiko einer Tröpfcheninfektion.
  • Verankerung, dass Umkleidezeiten für vorgeschriebene Dienstkleidung als Arbeitszeit anzusehen sind.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • 2021: 1.542,00
  • 2022: 1.581,00


Lehrlingseinkommen
1.2.2021 1.2.2022
im 1. Lehrjahr: 691,00 708,50
im 2. Lehrjahr: 926,50 950,00
im 3. Lehrjahr: 1.137,00 1.165,50


Zulagen/Zuschläge
Alle Angestellten, die in Ausübung ihrer Tätigkeit mit Blut, Sputum, Serum, Harn, Stuhl, Tränenflussigkeit, ätzenden oder giftigen Reagenzien oder infektiösem Material in Berührung kommen oder dem Risiko einer Tröpfcheninfektion ausgesetzt sind oder in Strahlenbereichen tätig sind, erhalten eine monatliche Zulage von mindestens € 160,00


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen:
  • Gemäß AngG