KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft GPA
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Niederösterreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Anhebung der Mindestgehälter um 3%
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Anhebung der Gehälter über den KV Mindestgehaltstabellen (IST-Gehälter) um 3%
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Anhebung der Gefahrenzulage um bis zu 3,5% auf € 119,00 bzw € 169,00
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Angestellte ohne Ausbildung, Schreibkräfte: € 1.576,00
- Angestellte des Sanitätshilfsdienstes, Plegehelfer; Angestellte des medizinisch-technischen Fachdienstes, diplomierte medizinische Fachassistenz: € 1.607,00 bzw. € 1.645,00
- Angestellte des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, Angestellte des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes: € 1.704,00
Zulagen/Zuschläge
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Gefahrenzulage für Angestellte mit Patient/innenkontakt und im Labor € 119,00
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Strahlenschutzzulage: € 169,00
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 75 %, zu bestimmten Zeiten 150 %.
Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach 2. Jahren |
2 Monate |
nach 5. Jahren |
3 Monate |
nach 15 Jahren |
4 Monate |
nach 25 Jahren |
5 Monate |
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Für Teilzeitbeschäftigte wird das Gehalt mit einem Stundenteiler von 173 berechnet (Mindestgehalt/173*wöchentliche Normalarbeitszeit gem. Arbeitsvertrag*4,33).