KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft GPA
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Burgenland
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Die Mindestgrundgehälter werden am 1.1.2023 um 3,7% erhöht.
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Die Gehälter, welche die kollektivvertraglichen Mindestgehälter übersteigen (IST-Gehälter) werden mit 1.1.2023 um 7,8% erhöht und auf die nächsthöheren € 0,50 aufgerundet.
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Die Gefahrenzulage gemäß § 12 a) wird um € 9,00 und die Zulage gemäß b) um € 12,00 mit 1.1.2023 erhöht.
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Teuerungsprämie: 1,4% des 2023 gebührendem Gehalt inklusive Zulage x 14 – jedenfalls € 250,00
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Ordinationsassistenz, MAB-Berufe, medizinische Masseur/innen, Pflegehelfer/innen: € 1.700,00
- MTF, MFA, Heilmasseur/innen: € 1.754,00
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen:
1. u 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach 2. Jahren |
2 Monate |
nach 5. Jahren |
3 Monate |
nach 15 Jahren |
4 Monate |
nach 25 Jahren |
5 Monate |
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Einmalige Anrechnung von 12 Monaten des Karenzurlaubes gem. MSchG und VKG für die Gehaltsentwicklung
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6 Monate für die Bemessung von Urlaub, Kündigungsfristen, und Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch