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Arzt-Angestellte BGL / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Burgenland


Geltungsbeginn
01.01.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Die Mindestgrundgehälter werden am 1.1.2023 um 3,7% erhöht.
  • Die Gehälter, welche die kollektivvertraglichen Mindestgehälter übersteigen (IST-Gehälter) werden mit 1.1.2023 um 7,8% erhöht und auf die nächsthöheren € 0,50 aufgerundet.
  • Die Gefahrenzulage gemäß § 12 a) wird um € 9,00 und die Zulage gemäß b) um € 12,00 mit 1.1.2023 erhöht.
  • Teuerungsprämie: 1,4% des 2023 gebührendem Gehalt inklusive Zulage x 14 – jedenfalls € 250,00


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Ordinationsassistenz, MAB-Berufe, medizinische Masseur/innen, Pflegehelfer/innen: € 1.700,00
  • MTF, MFA, Heilmasseur/innen: € 1.754,00


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen:
1. u 2. Dienstjahr 6 Wochen
nach 2. Jahren 2 Monate
nach 5. Jahren 3 Monate
nach 15 Jahren 4 Monate
nach 25 Jahren 5 Monate


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Einmalige Anrechnung von 12 Monaten des Karenzurlaubes gem. MSchG und VKG für die Gehaltsentwicklung
  • 6 Monate für die Bemessung von Urlaub, Kündigungsfristen, und Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch