KV-Infoplattform

Aenderung Historie

Vorabinformation

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE


1. KV-Löhne steigen um 3,8 %
Die kollektivvertraglichen Mindestgrundlöhne werden im Ausmaß der rollierenden Inflation für die Monate 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 erhöht.
Beschäftigungsgruppen (BG) und Stundenlöhne in Euro
BG F Techniker € 24,26
BG E Qualifizierte FacharbeiterIn € 19,69
BG D FacharbeiterIn € 17,11
BG C Qualifizierte ArbeitnehmerIn € 15,27
BG B Angelernte ArbeitnehmerIn € 13,59
BG A Ungelernte ArbeitnehmerIn
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)
€ 13,59

Dies entspricht einer Erhöhung von 3,8 %.
Der neue Mindestlohn beträgt
€ 2.274,97.

Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).


2. Aufrechterhaltung der Überzahlung
Anhang II “Aufrechterhaltung der Überzahlung” bleibt unverändert.


3. Geltungstermin
1.1.2025
Klaus Mayrhofer e.h.
Peter Schleinbach e.h.
Branchenvorsitzender
Bundesgeschäftsführer
Thomas Grammelhofer e.h.
Bundesbranchensekretär