KV-Infoplattform

Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst


ArbeiterInnen/Angestellte
Alle ArbeitnehmerInnen der AGES (Ausnahmen im Punkt 1 des KV beachten)


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
1. Jänner 2006 in der Fassung vom 1.Jänner 2024


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Mindest- und IST-Gehälter um 9,15 %, mindestens aber € 250,-(Vollzeit)
  • Lehrlingseinkommen + 12%
  • Teuerungsprämie von 350,00 (Vollzeit, TZ aliquot)


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.423,20 bis 3.134,20
    (SMA1-FMA3)
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.785,90 bis 3.994,70
    (SMA4 - SE1)
  • Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.713,30 bis 5.665,80 (8.048,40 All-in)
    (SE 2 – M2)


Zulagen/Zuschläge
Vertretungsabgeltung, Abgeltung für Rufbereitschaft, Gefahrenzulage


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstunden
: Grundsätzlich Zeitausgleich, 1:1,5; während der Nachtzeit 1:2. Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen 1:2; ab der 9. Stunde 1:3


Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn
:
1 Monat zum Monatsletzten
Arbeitgeber
:
Grundsätzlich mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres
1. u 2. Dienstjahr 6 Wochen
nach der Vollendung des 2. Dienstjahres 2 Monate
nach der Vollendung des 5. Dienstjahres 3 Monate
nach der Vollendung des 15. Dienstjahres 4 Monate
nach der Vollendung des 25. Dienstjahres 5 Monate
Bei einem ununterbrochenen Dienstverhältnis von 10 Jahren und Vollendung des 40. Lebensjahres – erhöhter Bestandschutz: Kündigung durch den Dienstgeber nur bei Vorliegen bestimmter Gründe zulässig.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen
, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Sabbatical, zusätzlicher Urlaubsanspruch für Behinderte, Karenzurlaub und Bildungskarenz, Frühkarenzurlaub bei Geburt eines Kindes der Partnerin; Anspruch auf Pflegeteilzeit und Pflegekarenz, Elternfreizeit, Zuzahlung 45% Entgelt zu vollem Krankengeldanspruch bis zu 4 Monate