Ährenstolz Backwaren- u. Mühlenind. / Rahmen
Kollektivvertrag für die Ährenstolz Backwaren- und Mühlenindustrie Ges.m.b.H.
Kollektivvertrag für die Ährenstolz Backwaren- und Mühlenindustrie Ges.m.b.H.
Der
Österreichische Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Agrar - Nahrung - Genuss
, einerseits, sowie der
"Konsumverband"
, Revisionsverband der österreichischen Konsumgenossenschaften, andererseits, vereinbaren, daß die Geltungsdauer des mit 1. Oktober 1995 in Kraft getretenen Kollektivvertrages für die Ährenstolz Backwaren- und Mühlenindustrie Ges.m.b.H.
EINVERNEHMLICH MIT 31. DEZEMBER 1997
endet.
Die einvernehmliche Endigung der Geltungsdauer des Kollektivvertrages begründet sich dadurch, daß die noch verbliebenen Mitarbeiter seit 1. Jänner 1998 gleich wie die Mitarbeiter bei ANKERBROT AG, gemäß dem Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungs- und Genußmittel Industrie Österreichs und den innerbetrieblichen Regelungen der ANKERBROT AG entlohnt werden.
Unterzeichnungsprotokoll
"KONSUMVERBAND"
|
Revisionsverband der österreichischen Konsumgenossenschaften 1010 Wien, Schottengasse 10 D5 |
Karl Lux |
Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuß 1081 Wien, Albertgasse 35 |
Der Vorsitzende |
Der Zentralsekretär |
Dr. L. Simperl |
Gerhard Göbl |