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Dienstreisen

Reisekosten- und Reiseaufwandsentschädigung bei Dienstreisen

Sind Arbeitnehmer:innen im Auftrag der Arbeitgeber:in auf Dienstreise, entstehen dadurch meist zusätzliche Kosten (z. B. Nächtigung, Benzin, Essen). Viele Kollektivverträge enthalten Bestimmungen über den zu ersetzenden Reiseaufwand (z. B. Nächtigung, Essen) bzw. die Reisekosten (z. B. Kilometergeld, Zugfahrschein). Gesetzlich ist hier nur wenig festgelegt, umfangreiche Regelungen finden sich im Kollektivvertrag. Die steuerliche Behandlung dieser Ansprüche knüpft an diese Regelungen an.

Gibt es keine Vereinbarungen dazu (im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag), haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf Ersatz der aufgrund der Dienstreise tatsächlich angefallenen Kosten, allerdings nur wenn diese „notwendig und nützlich“ waren.