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Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Für Arbeiter:innen regelt das ABGB und für Angestellte regelt das Angestelltengesetz die Kündigungsfristen. Einige Kollektivverträge sehen abweichende Regelungen vor.

Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis sowohl vom/von der Arbeitgeber:in als auch von dem/der Arbeitnehmer:in jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden.
Eine Probezeit darf nicht länger als ein Monat betragen. Häufig finden sich Regelungen zur Probezeit im Kollektivvertrag oder im Arbeitsvertrag.

Zeitablauf von befristeten Arbeitsverhältnissen

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Zeitraums, für den es vereinbart wurde (z. B. nach drei Monaten). Einvernehmliche Auflösungen sind während der Befristung möglich, Kündigungen nur unter gewissen Voraussetzungen.
Wenn das Arbeitsverhältnis nach Ende der Befristung einfach fortgesetzt wird, auch ohne dass darüber gesprochen wird, geht das befristete Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes über.

Auflösung in beiderseitigem Einvernehmen

Bei einer einvernehmlichen Auflösung vereinbaren Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt enden soll. Diese Auflösung ist aber nur mit Einverständnis von beiden Seiten möglich. Spezielle Schutzvorschriften gibt es für Schwangere, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener.

Kündigung

Mit dem Ausspruch einer Kündigung erklärt der/die Arbeitgeber:in oder der/die Arbeitnehmer:in, dass das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist (z. B. 14 Tage oder 6 Wochen) zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. am Monatsletzten oder am Ende der Arbeitswoche) enden soll. -> siehe GRAFIK
Für eine Kündigung muss kein Grund vorliegen.
Für eine Kündigung bestehen grundsätzlich keine formalen Erfordernisse, manchmal sieht aber  z. B. der Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag vor, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss.
Die Kündigungsfristen und Kündigungstermine sind in Gesetzen (z. B. Angestelltengesetz), Kollektivverträgen (gilt vor allem für Arbeiter:innen) und Arbeitsverträgen geregelt.

Entlassung

Entlassung ist die einseitige sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Arbeitgeber:in aus einem wichtigen Grund (z. B. Diebstahl oder Verstoß gegen das Konkurrenzverbot durch den/die Arbeitnehmer:in).

Austritt

Austritt ist die einseitige sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Arbeitnehmer:in aus einem wichtigen Grund (beispielsweise ist ein Austritt unter gewissen Voraussetzungen möglich, z. B.  wenn der/die Arbeitgeber:in das Gehalt/den Lohn länger nicht zahlt oder bei Gesundheitsgefährdung).