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Warum Kollektivverträge?

Kollektivverträge verhelfen Arbeitnehmer:innen zu vielen Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind.

Wichtige Beispiele dafür sind Mindestgehälter bzw. -löhne oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, diese sind nur in  Kollektivverträgen festgelegt. Häufig enthalten Kollektivverträge außerdem für Arbeitnehmer:innen noch weitaus günstigere Regelungen als die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Regelmäßige Einkommenserhöhungen für Arbeitnehmer:innen

In Österreich gibt es keine gesetzlichen Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen, d. h. nur aufgrund von Kollektivverträgen gibt es regelmäßig höhere Löhne und Gehälter für Arbeitnehmer:innen. Jedes Jahr erreichen die Gewerkschaften hier Einkommenserhöhungen in Verhandlungen mit der Arbeitgeber:innenseite.

Faire Arbeitsbedingungen durch Kollektivverträge

Kollektivverträge sorgen auch für faire Arbeitsbedingungen. In Kollektivverträgen enthalten sind z. B. Sonderregelungen für verschiedene Berufsgruppen wie Schutzbestimmungen bei Kündigungen. Die Gewerkschaften verhandeln für jede Branche unter anderem die Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitszeit. Das Gesetz gibt hier nur den Rahmen vor.

Kollektivverträge regeln außerdem die Zuschläge für Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden oder Mehrarbeit. Auch Freizeitansprüche der Arbeitnehmer:innen (z. B. bei Übersiedlung oder Hochzeit),  die Bezahlung von Zulagen und Prämien, Reisegebühren oder Taggelder und vieles mehr werden durch die Kollektivverträge erzielt.
Kollektivverträge gelten in Österreich für alle Arbeitnehmer:innen, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind (sogenannte „Außenseiterwirkung“). Trotzdem ist es überaus wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren.

Je mehr Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre Verhandlungsmacht und somit letztendlich das Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmer:innen.