Gilt der Kollektivvertrag für mich, auch wenn ich kein Gewerkschaftsmitglied bin?
Die Antwort lautet ja. Zwar gilt der Kollektivvertrag grundsätzlich nur für die Mitglieder jener kollektivvertragsfähigen Organisationen, die den Kollektivvertrag verhandelt haben. Dies ist auf Seiten der Arbeitgeber:innen meistens kein Problem, da die Wirtschaftskammer als deren gesetzliche Interessenvertretung den Kollektivvertrag verhandelt.
Anders ist die Sache bei den Arbeitnehmer:innen: Nicht jede/r ist Mitglied der Gewerkschaft – was schade ist! Um jedenfalls sicherzustellen, dass vor allem in schwächer organisierten Bereichen der Kollektivvertrag kein "Minderheitenprogramm" wird, regelt das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), dass der Kollektivvertrag auf Arbeitnehmerseite und Arbeitnehmerinnenseite auch für die Nichtmitglieder - also die „Außenseiter“ – gilt (sogenannte „Außenseiterwirkung“).
Trotzdem ist es überaus wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Je mehr Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre Verhandlungsmacht und letztendlich das Verhandlungsergebnis für alle Arbeitnehmer:innen in der Branche.