Abschluss Gewerbliche Forstunternehmen
Gewerkschaften vida / GPA
- Die Stundenlöhne in den Lohngruppen von 1 bis 5 werden um 9,2 % erhöht.
- Erhöhung der Gerätefahrer- und Partieführerzulage um 9,2 %
- Das Lehrlingseinkommen wird um 9,2 % erhöht.
- Ebenso wird die Lohnkategorie Forsttechniker/in um 9,2 % erhöht.
- Die Motorsägenpauschalien für die Anschaffung und die Instandsetzung werden um 9,2 % erhöht.
- Der neue Mindestlohn beträgt € 1.806,23.
Geltungsbeginn: 1.3.2023 (Laufzeit: 12 Monate)