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Abschluss Gewerbliche Forstunternehmen

Gewerkschaften vida / GPA
  • Die Stundenlöhne in den Lohngruppen von 1 bis 5 werden um 9,2 % erhöht.
  • Erhöhung der Gerätefahrer- und Partieführerzulage um 9,2 %
  • Das Lehrlingseinkommen wird um 9,2 % erhöht.
  • Ebenso wird die Lohnkategorie Forsttechniker/in um 9,2 % erhöht.
  • Die Motorsägenpauschalien für die Anschaffung und die Instandsetzung werden um 9,2 % erhöht.
  • Der neue Mindestlohn beträgt € 1.806,23.

Geltungsbeginn: 1.3.2023 (Laufzeit: 12 Monate)