Abschluss Raiffeisenlagerhäuser BGL
Gewerkschaft PRO-GE
- Die KV-Löhne werden um 9,1 %, mindestens um € 160,00 erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Das ergibt im Durchschnitt 9,22 %
- Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht
- Die DAZ wird um 13,3% erhöht
- Zum Thema „Blaulichteinsatz“ kann eine Betriebsvereinbarung vereinbart werden
- Neuer Mindestlohn € 1.819,00
Geltungsbeginn: 1.2.2023 (Laufzeit: 12 Monate)