Abschluss Gewürzindustrie
Gewerkschaft PRO-GE
- Die durchschnittliche Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne beträgt + 8,61 %. Wobei in der LK 3 – mit selbständiger Maschinenbedienung – worin ca. 90 % der Arbeiterinnen eingestuft sind, eine Erhöhung von + 10,85 % erreicht wurde.
- Überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen.
- Erhöhung der Dienstzulagen um + 8,60 %.
- Die euromäßige Überzahlung bleibt weiterhin aufrecht.
- Mit der Lohnkategorie 4.b. (Sonstige Arbeitnehmer/-innen) beträgt der neue kollektivvertragliche Mindestlohn 1.811,57 Euro.
Geltungsbeginn: 1.2.2023 (Laufzeit: 12 Monate)