Abschluss Elektrizitätsversorgungsunternehmungen
Gewerkschaft PRO-GE
- Erhöhung der Mindestlöhne von 8,6 bis 9,6 %
- Neuer Mindestlohn € 2.268,19
- Erhöhung der Ist-Löhne von 8,6 bis 9,6 %
- Erhöhung der Zulagen um 9,3 %
-
Erhöhung der Schichtzulagen
- 2. Schicht um 19,52 %
- 3. Schicht um 8,16 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 10,0 %
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 8,6 %
- Kinderzulage beträgt € 66,114
Geltungsbeginn: 1.2.2023 (Laufzeit: 12 Monate)