Abschluss Raiffeisen-Lagerhäuser NÖ
Gewerkschaft GPA
- Die KV-Gehälter und -Löhne werden um +7,5 % plus € 26,00 erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Durch die soziale Staffelung ergibt das einen Durchschnittswert von rd. 8,8 %. Für Hilfskräfte beträgt das Einstiegsgehalt € 2.013,00 und für Fachkräfte in der niedrigsten Kategorie € 2.241,00.
- Zum 28.2.2023 bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
- Die Lehrlingseinkommen werden um rd. +8,9 % angehoben und betragen im 1. LJ € 856,00, im 2. LJ € 1.026,00 und im 3. LJ € 1.254,00. Vor allem mit Blick auf die verlängerte Lehre wird ein 4. Lehrjahr eingeführt, das Lehrlingseinkommen dafür beträgt € 1.274,00.
- Die Triennien werden um +8,6 % angehoben und kfm. centgenau gerundet.
- Die Einteilung der Kategorien wird entsprechend der Arbeitsgruppe neu formuliert. Mit ihr wird unter anderem die niedrigste Vorkategorie ersatzlos gestrichen und die Verweildauer von höchstens 2 auf höchstens 1 Jahr reduziert. In die Vorkategorie wird nur mehr eingereiht, wer keine zumindest 12 Monate durchgehende Berufserfahrung vorweisen kann. Zudem ist auch für jene Berufsgruppen eine Einreihung in Kategorie 2 gesichert, die nicht kaufmännisch aber dennoch aufgabenbezogen sind (zB Gärtner:innen im Gartenmarkt).
- Zusätzlich wird einheitlich bestimmt, was unter kleine und große Filialen/Werkstätten zu verstehen ist. Die veraltete und überholte Auflistung wird rausgenommen. Bisherige Einstufungen mit Bezug auf diese Auflistung bleiben gesichert.
- Zur Frage der Rufbereitschaft in den Betrieben tritt eine Arbeitsgruppe zusammen.
Geltungsbeginn: 1.3.2023 (Laufzeit: 12 Monate)