Abschluss Spiritus- und Hefeindustrie
Gewerkschaft PRO-GE
- Erhöhung der KV-Löhne um € 165,00 im Durchschnitt um 8,6 %
- Plus Einmalzahlung € 500,00
- Überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- Begünstigungsklausel für die Aufrechterhaltung der Überzahlung
- Erhöhung der Zulagen um + 8,6 %
- Erhöhung der Zehrgelder auf € 16,81
- Neuer Mindestlohn € 2.097,83
Geltungsbeginn: 1.2.2023 (Laufzeit: 12 Monate)