KV-Infoplattform

Abschluss Spiritus- und Hefeindustrie

Gewerkschaft PRO-GE
  • Erhöhung der KV-Löhne um € 165,00 im Durchschnitt um 8,6 %
  • Plus Einmalzahlung € 500,00
  • Überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen
  • Begünstigungsklausel für die Aufrechterhaltung der Überzahlung
  • Erhöhung der Zulagen um + 8,6 %
  • Erhöhung der Zehrgelder auf € 16,81
  • Neuer Mindestlohn € 2.097,83

Geltungsbeginn: 1.2.2023 (Laufzeit: 12 Monate)