KV-Infoplattform

Abschluss Gartenbaubetriebe S

Gewerkschaft PRO-GE
  • Erhöhung der Kollektivvertragsstundenlöhne
    • in der Lohngruppe 1 um 8,5 %,
    • in der Lohngruppe 2 um 8,7 %,
    • in der Lohngruppe 3 um 8,5 %.
    • Dies ergibt einen Durchschnitt in den drei Lohngruppen von 8,57 %.
  • Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen für das Jahr 2023 im Kollektivvertrag (Parallelverschiebung).
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens
    • im 1. Lehrjahr um 19,24 %,
    • im 2. Lehrjahr um 25,0 %,
    • im 3. Lehrjahr um 16,01 %.
    • Dies ergibt einen Durchschnitt von 20,08 %.
  • Anpassung und Klarstellung der §13 Durchrechnung der Arbeitszeit, gilt auch für unbefristete Teilzeitverträge, jedoch nur für die Mehrarbeitszeit (40 Stunden).
  • Absichtserklärung über Verhandlungen 2023 zur Einführung einer Saisonbranche (Kündigungsfristen).
  • Neuer Mindestlohn: 1.678,08 €

Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)