Abschluss Gartenbaubetriebe S
Gewerkschaft PRO-GE
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Erhöhung der Kollektivvertragsstundenlöhne
- in der Lohngruppe 1 um 8,5 %,
- in der Lohngruppe 2 um 8,7 %,
- in der Lohngruppe 3 um 8,5 %.
- Dies ergibt einen Durchschnitt in den drei Lohngruppen von 8,57 %.
- Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen für das Jahr 2023 im Kollektivvertrag (Parallelverschiebung).
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Erhöhung des Lehrlingseinkommens
- im 1. Lehrjahr um 19,24 %,
- im 2. Lehrjahr um 25,0 %,
- im 3. Lehrjahr um 16,01 %.
- Dies ergibt einen Durchschnitt von 20,08 %.
- Anpassung und Klarstellung der §13 Durchrechnung der Arbeitszeit, gilt auch für unbefristete Teilzeitverträge, jedoch nur für die Mehrarbeitszeit (40 Stunden).
- Absichtserklärung über Verhandlungen 2023 zur Einführung einer Saisonbranche (Kündigungsfristen).
- Neuer Mindestlohn: 1.678,08 €
Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)