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Abschluss Immobilienverwalter-Angestellte

Gewerkschaft GPA
  • Mindestgehälter: Sämtliche Verwendungsgruppen werden um 7,8 % erhöht.
  • IST-Gehälter: für mittelgroße Kapitalgesellschaften gilt die Aufrechterhaltung der Überzahlung und in großen Kapitalgesellschaften ist um 7,8 % zu erhöhen.
  • Die Lehrlingseinkommen und die Abgeltung von Pflichtpraktika werden um 9 % erhöht.
  • Anspruch auf Aus- und Weiterbildung: Angestellte erhalten künftig zeitlichen Anspruch einen Tag (oder 8 Stunden) pro Jahr an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen zu dürfen.
  • Die Beschäftigungsgruppe I wird gestrichen. Die Beschäftigten sind künftig (abgesehen von wenigen eng oder zeitlich definierten Ausnahmen) unabhängig ihrer ausgeübten Tätigkeiten jedenfalls zumindest in Verwendungsgruppe II einzureihen. Angestellte, die bisher in Verwendungsgruppe I eingereiht waren, sind mit 1.1.2023 in Verwendungsgruppe II einzureihen. Bei der Umreihung gebührt das dem bisher erreichten Mindestgrundgehalt in der Verwendungsgruppe I nächsthöhere Mindestgrundgehalt in der der Verwendungsgruppe II.

Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)