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Abschluss Teigwarenindustrie

Gewerkschaft PRO-GE
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um durchschnittlich 8,02%
  • Ferner bleibt die euromäßige Überzahlung in voller Höhe aufrecht.
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.755,17 Euro.

Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)