Abschluss Süßwarenindustrie
Gewerkschaft PRO-GE
- Erhöhung der KV-Löhne in allen Kategorien um 8,15 %.
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Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 9,4 %.
Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr: € 1.000,00. - Erhöhung der Dienstalterszulagen um 8,15 %.
- Möglichkeit der Umwandlung der DAZ in Freizeit.
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung.
- Neuer Mindestlohn: € 2.014,72
Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)