Abschluss Bäuerliche Betriebe BGL
Gewerkschaft PRO-GE
- Die Monatslöhne werden um 8,25 % erhöht.
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 8,25%.
- Erhöhung der Praktikantenentschädigung mit Matura um 8,25 %.
- Die Praktikantenentschädigung ohne Matura wird auf € 499,91 erhöht.
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Für die DienstnehmerInnen in den Buschenschankbetrieben (vormals zugeordnet in der Lohnkategorie 3) wird eine neue Lohnkategorie „Buschenschank Personal“ eingeführt.
Diese Lohnkategorie wird um 47 % erhöht, damit verbunden ist, dass Sonn- und Nachtarbeitszuschläge in der Normalarbeitszeit entfallen. - Der neue Mindestlohn beträgt € 1.623,75
Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)