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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Floristen und Blumeneinzelhändler

Gewerkschaft PRO-GE
  • Erhöhung der Mindestlöhne im Durchschnitt um 4,26 %.
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens im Durchschnitt um 7,04 %.
  • Festlegung der Lehrlingseinkommen für die Ausbildung nach den § 8b 1 und § 8b 2 Berufsausbildungsgesetz.

Im Rahmenrecht:

  • Andere Verteilung der Normalarbeitszeit – Flexibles Model 38/10.
  • Bei einer Reduzierung der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 auf 38 Stunden, kann die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit erhöht werden. Der Durchrechnungszeitraum beträgt maximal 13 Wochen.
  • Redaktionelle Anpassungen im Rahmenrecht durchgeführt.

Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 1.2.2021