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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Rechtsanwaltsangestellte Wien

Gewerkschaft GPA
  • Erhöhung der Mindestgehälter nach dem Kollektivvertrag um 5,90 %.
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 5,90 %.
  • Zuschlag von 100% zu Überstunden ab der 11. und 12. täglichen Arbeitsstunde, sowie ab der 51. Wochenstunde.
  • Regelungen zu freiwilligen Praktika von Studierenden der Rechtswissenschaften, die in vorlesungsfreien Zeiten überwiegend zum Sammeln praktischer Erfahrungen beschäftigt werden: 80 % Bezahlung von BG 1 im 1. Berufsjahr und Arbeitspflicht von maximal 80 % der vertraglichen Arbeitszeit.

Laufzeit: 15 Monate
Geltungsbeginn: 1.4.2021