Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Rechtsanwaltsangestellte Wien
Gewerkschaft GPA
- Erhöhung der Mindestgehälter nach dem Kollektivvertrag um 5,90 %.
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 5,90 %.
- Zuschlag von 100% zu Überstunden ab der 11. und 12. täglichen Arbeitsstunde, sowie ab der 51. Wochenstunde.
- Regelungen zu freiwilligen Praktika von Studierenden der Rechtswissenschaften, die in vorlesungsfreien Zeiten überwiegend zum Sammeln praktischer Erfahrungen beschäftigt werden: 80 % Bezahlung von BG 1 im 1. Berufsjahr und Arbeitspflicht von maximal 80 % der vertraglichen Arbeitszeit.
Laufzeit: 15 Monate
Geltungsbeginn: 1.4.2021