Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Elektrizitätsversorgungsunternehmen
Gewerkschaft PRO-GE
- Die Mindestlöhne werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
- Die Ist-Löhne werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
- Die Zulagen werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
- Die Lehrlingsentschädigung wird um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
- Die Aufwandsentschädigungen werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
- Die Kinderzulage wird um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
- Einmalige Corona-Prämie: ArbeitnehmerInnen, einschließlich Lehrlinge, die am 1.12.2020 in einem aufrechten Dienstverhältnis sind, erhalten mit der Dezemberabrechnung eine einmalige Corona-Prämie in der Höhe von 280 Euro
Rahmenrecht:
- Fortführung der Arbeitsgruppe Frauenförderung und der Arbeitsgruppe Schichtarbeit und Arbeiten unter erschwerten Bedingungen
- Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu den Themen Home-Office, Telearbeit und mobiles Arbeiten
Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 1.2.2021