Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Gewerbliche Forstunternehmen
Gewerkschaft PRO-GE
- Die Stundenlöhne in den Lohngruppen von 1 bis 5 werden um 2,0 Prozent erhöht.
Erhöhung der Gerätefahrer- und Partieführerzulage um 2,0 Prozent. - Die Lehrlingsentschädigung wird ebenfalls um 2,0 Prozent erhöht.
- Ebenso wird die Lohnkategorie Forsttechniker/in um 2,0 Prozent erhöht.
- Die Motorsägenpauschalien für die Anschaffung und die Instandsetzung werden ebenfalls um 2,0 Prozent erhöht.
- ArbeiterInnen und Lehrlinge erhalten eine einmalige Bonuszahlung (Corona-Zulage) in Höhe von insgesamt € 160, als Kompensation für die Belastung durch den besonderen Einsatz, mit dem Septemberlohn ausbezahlt.
- Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich bei den gewerblichen Forstunternehmen um eine Saisonbranche im Sinne von § 1159 (2) ABGB, idF BGBl. I 153/2017 (Kündigungsfristen), handelt.
- Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 1.7.2020