Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Arztangestellte SBG
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
- Erhöhung der KV-Mindestgehälter rückwirkend ab 1.1.2020 um 7,00 %
- Erhöhung der IST-Gehälter rückwirkend ab 1.1.2020 um 3,50 %, aufgerundet auf € 0,50
- Am 1. 12. 2020 kommen dann im Mindestgehaltsbereich abermals € 52,00 dazu
- Ab 1. 1. 2021 werden die IST-Gehälter um weitere 3,50 % erhöht und auf € 0,50 aufgerundet.
- Erhöhung der Strahlenzulage überproportional zuerst auf € 139,00 und dann ab 1.1.2021 auf € 144,00
- Normalarbeitszeit maximal 8 Stunden
- Für jede am Arbeitstag über die 9. Arbeitsstunde hinaus geleistete Arbeit gebührt im geleisteten Ausmaß anteilig ein 75 % Zuschlag bei Lage zwischen 6.30 Uhr und 19.30 Uhr bzw. 150 % bei Lage zwischen 19.30 Uhr und 6.30 Uhr, unabhängig davon, ob sie Voll- oder Teilzeitbeschäftigte leisten
- Lagezuschläge: Für Arbeit zwischen 6.00 Uhr und 6.30 Uhr bzw. zwischen 19.30 Uhr und 21.00 Uhr, sowie am Samstag zwischen 13.00 und 14.00 Uhr entsteht ein Zuschlag von 50 %; für Arbeit zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr entsteht ein Zuschlag von 100 %. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte - ein Meilenstein in einer Branche die von Teilzeitverhältnissen bestimmt wird.
- Anrechnung aller Ansprüche der Karenzzeit für Geburten ab 1.8.2019
Laufzeit:12 Monate
Geltungsbeginn: ab 1.1.2020