Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Mühlenindustrie
Gewerkschaft PRO-GE
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in der Lohnkategorie 1 um + 60 Euro sowie in den Lohnkategorien 2 bis 4 um + 55 Euro.
- Die Lehrlingsentschädigungen konnten um + 3 % erhöht werden
- Dienstalterszulagen und etwaige Zulagen wurden um + 2,00 % angehoben
- Aufnahme der Überzahlung in ihrem euromäßigen Ausmaß in den Lohnvertrag
Geltungsbeginn: 01.08.2019