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Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
  • Die Gehälter der Beschäftigungsgruppen II bis IV werden um 3,1 % angehoben und auf volle 10 Cent gerundet. Die Gehälter der Beschäftigungsgruppen V bis VI werden um 3 % angehoben und auf volle 10 Cent gerundet.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden um 3,1 % angehoben und auf volle Euro aufgerundet.
  • Nicht aus den Tafelgehältern ableitbare Nebenleistungen werden um 3 % angehoben.
  • Für die 11. und 12. Arbeitsstunde wird ein Zuschlag von 100% bezahlt, wenn die Arbeitszeit im Vorhinein angeordnet wurde.
  • In der Gehaltstafel I erhalten Angestellte die Biennalsprünge nun bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (bisher nur bis zur Vollendung des 58. Lebensjahres).
  • In der Gehaltstafel II wird der Erhöhungsbeitrag (nach jeweils 5 Jahren) von höchstens jedoch 3 mal auf höchstens jedoch 4 mal geändert.
  • Darüber hinaus wurden im Rahmenrecht einige Klarstellungen getroffen.

Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.04.2019