Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Süßwarenindustrie
Gewerkschaft PRO-GE
Abschlussdatum: 12.12.2018
- Erhöhung der KV-Löhne inkl. DAZ um 3,0 %
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,2 %
- Freizeitoption: z.B. 7,8 Arbeitstage anstelle der Lohnerhöhung
Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.01.2019
Arbeitszeit / KV-Regelung:
- Vor der Leistung einer 11. und 12. Arbeitsstunde - 3. und 4. Überstunde - am Tag ist das Einvernehmen mit dem Betriebsrat herzustellen.
- Bei Leistung einer 11. und 12. Arbeitsstunde - 3. und 4. Überstunde - am Tag ist jeweils eine bezahlte Pause von 10 Minuten zu gewähren.
- Umziehzeiten: Als Ersatz/Abgeltung für das An- und Ablegen von vorgeschriebener Arbeitskleidung sind pro Schicht/Arbeitstag „Kurzpausen/Umziehzeiten“ im Gesamtausmaß von 8 Minuten zu gewähren.
- Dies bedeutet z.B. bei einer 5-Tage-Woche und 47 Arbeitswochen 4,07 Arbeitstage im Jahr mehr Freizeit.
Geltungstermin für alle drei Regelungen: 1. März 2019