KV-Infoplattform

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Süßwarenindustrie

Gewerkschaft PRO-GE

Abschlussdatum: 12.12.2018

  • Erhöhung der KV-Löhne inkl. DAZ um 3,0 %
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,2 %
  • Freizeitoption: z.B. 7,8 Arbeitstage anstelle der Lohnerhöhung

Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.01.2019

Arbeitszeit / KV-Regelung: 

  • Vor der Leistung einer 11. und 12. Arbeitsstunde - 3. und 4. Überstunde - am Tag ist das Einvernehmen mit dem Betriebsrat herzustellen.
  • Bei Leistung einer 11. und 12. Arbeitsstunde - 3. und 4. Überstunde - am Tag ist jeweils eine bezahlte Pause von 10 Minuten zu gewähren.
  • Umziehzeiten: Als Ersatz/Abgeltung für das An- und Ablegen von vorgeschriebener Arbeitskleidung sind pro Schicht/Arbeitstag „Kurzpausen/Umziehzeiten“ im Gesamtausmaß von 8 Minuten zu gewähren.
  • Dies bedeutet z.B. bei einer 5-Tage-Woche und 47 Arbeitswochen 4,07 Arbeitstage im Jahr mehr Freizeit.

Geltungstermin für alle drei Regelungen: 1. März 2019