KV-Abschluss für die Angestellten der Fahrschulen 2013
Folgender Abschluss konnte für die Angestellten in den Fahrschulen Österreichs erzielt werden:
Gehaltsrechtlicher Teil:
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Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer und der Büroangestellten werden mit Wirksamkeit vom 01.04.2013 um EUR 56,50 erhöht
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Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 2,96 %
Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch zu runden
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Erhöhung der IST-Gehälter um EUR 38,--
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Lehrlingsentschädigung 3,85 %
Rahmenrechtlicher Teil:
Der Art XI Gehaltsordnung A. wird um folgenden Punkt 11 ergänzt:
Für die Vorrückung in das nächsthöhere Berufsjahr wird die erste Elternkarenz im Dienstverhältnis, die nach dem 31.05.2013 beginnt, bis zum Höchstausmaß von insgesamt 6 Monaten angerechnet.
Geltungsbeginn: 01. April 2013
Laufzeit: 12 Monate
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.