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KV-Abschluss für die Angestellten der Fahrschulen 2013

Der Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung

Folgender Abschluss konnte für die Angestellten in den Fahrschulen Österreichs erzielt werden:

Gehaltsrechtlicher Teil:

  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer und der Büroangestellten werden mit Wirksamkeit vom 01.04.2013 um EUR 56,50 erhöht

  • Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 2,96 %
    Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch zu runden

  • Erhöhung der IST-Gehälter um EUR 38,--

  • Lehrlingsentschädigung 3,85 %

Rahmenrechtlicher Teil:

Der Art XI Gehaltsordnung A. wird um folgenden Punkt 11 ergänzt:

Für die Vorrückung in das nächsthöhere Berufsjahr wird die erste Elternkarenz im Dienstverhältnis, die nach dem 31.05.2013 beginnt, bis zum Höchstausmaß von insgesamt 6 Monaten angerechnet.

Geltungsbeginn: 01. April 2013

Laufzeit: 12 Monate

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.