KV-Abschluss für die Angestellten des Güterbeförderungsgewerbes 2014
Der Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung
Folgender Abschluss konnte für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe erzielt werden.
-
Die KV-Gehälter werden rückwirkend per 1.1.2014 um 2,5 % erhöht.
-
Änderung des Artikel V, Zi. 2:
"Die Wochenarbeitszeit kann in den einzelnen Wochen eines Durchrechnungszeitraumes von 8 Wochen bis zu 45 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb dieses Zeitraumes die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet".
-
Änderung des Artikel VIII, lit.g:
"bei Wohnungswechsel mit eigenem Mobiliar: 2 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat ab mittels Meldezettel nachgewiesenem Wohnungswechsel".
-
Änderung des Artikel XV - Bestimmungen zur Elternkarenz:
Artikel XV wird um eine Bestimmung zur Elternkarenz ergänzt. Hierbei wurde vereinbart, dass im Rahmen der ersten Karenz (die nach/ab dem 1.1.2014 beginnt) diese im Höchstausmaß von insgesamt 6 Monaten angerechnet wird.
- Geltungstermin: Rückwirkend mit 01. Jänner 2014