Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Floristen und Blumeneinzelhändler
Gewerkschaft PRO-GE
- Erhöhung der Mindestlöhne im Durchschnitt um 4,26 %.
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens im Durchschnitt um 7,04 %.
- Festlegung der Lehrlingseinkommen für die Ausbildung nach den § 8b 1 und § 8b 2 Berufsausbildungsgesetz.
Im Rahmenrecht:
- Andere Verteilung der Normalarbeitszeit – Flexibles Model 38/10.
- Bei einer Reduzierung der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 auf 38 Stunden, kann die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit erhöht werden. Der Durchrechnungszeitraum beträgt maximal 13 Wochen.
- Redaktionelle Anpassungen im Rahmenrecht durchgeführt.
Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 1.2.2021