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Umweltbundesamt / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte (Alle ArbeitnehmerInnen des Umweltbundesamtes [Ausnahmen siehe § 2 des KV])


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
1.1.1999, in der Fassung ab 1. Jänner 2024


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhungen der Monatsbezüge entsprechend dem Ergebnis der Gehaltsverhandlungen für Bundesbedienstete.
  • Anhebung der Lehrlingseinkommen um € 192,00


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.158,60 bis 2.964,10 (Vwgr 5-4)
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.383,80 bis 4.572,80 (Vwgr 3-2a)
  • Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.345,00 bis 6.741,20 (1-L)


Zulagen/Zuschläge
Funktionszulage, Gefahrenzulage


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
(incl halber Stunde Mittagspause pro Tag, an dem mehr als 6 Stunden gearbeitet wird).
Überstunden
: 50% Zuschlag , in der Nacht 100%
Sonn- und Feiertagszuschlag
: 100%, ab der 9. Stunde 200%


Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn
:
1 Monat zum Monatsletzten
Arbeitgeber
:
zum Ablauf des Kalendervierteljahres gemäß § 20 Angestelltengesetz
Nach Vollendung des 50. Lebensjahres und 10 effektiven Dienstjahren beim Umweltbundesamt – erhöhter Bestandschutz: Kündigung durch den Dienstgeber nur bei Vorliegen bestimmter Gründe zulässig.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen
, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Sonderurlaub, Zusatzurlaub für Behinderte, Karenzurlaub, Sonderurlaub; Treueprämie