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Rotes Kreuz Vorarlberg / Anhang / Lohn/ Gehalt

Anhang


zum Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes betreffend für das Bundesland Vorarlberg

mit Gültigkeit ab 1. Jänner 2023
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida

Dieser Anhang beinhaltet die landesspezifischen, dem Anhang vorbehaltenen Bestimmungen des Kollektivvertrages, die einen integrierenden Bestandteil desselben bilden.
A. Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen, die bis zum 31.12.2018 eingetreten und nicht ins neue Gehaltssystem optiert sind


1. Verwendungsgruppenschema
Als Basis gilt das Verwendungs- und Dienstpostenschema für Landes- und Gemeindeangestellte (siehe Punkt 2.), welches die Einstufungen in die Gruppen e/1 bis a/2 und in die Stufen 1 bis 23 vorsieht.
Die Zuordnung der Mitarbeiter erfolgt immer in die Verwendungsstufe x/1 lt. nachstehender Zuordnung. Die Verwendungsstufe x/2 bleibt außerordentlichen Leistungsauszeichnungen vorbehalten.
e/1:
Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer in Rettungssanitäter-Ausbildung (RS) bzw Hilfskräfte in Lager, Verwaltung.
Ausbildungsvoraussetzungen:

Erste-Hilfe-Kurs (EH), Ausbildung Sicherer Einsatzfahrer (SEF)
d/1:
Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer im Rettungs- und Krankentransportdienst (RKT), Sachbearbeiterinnen bzw Sachbearbeiter in Verwaltung und Blutspendedienst (BSD)
Ausbildungsvoraussetzungen:

EH, SEF, RS, Notfallsanitäter-Ausbildung (NFS), Lehrabschluss
c/1:
Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer in Führungsfunktionen RKT-Dienst, Leitstellendisponentinnen bzw Leitstellendisponenten, Dipl. Fachkräfte BSD, Sachbearbeiterinnen bzw Sachbearbeiter mit Eigenverantwortung im Verwaltungsbereich
Ausbildungsvoraussetzungen:

EH, SEF, RS, NFS, Führungskräfteausbildung nach internen Richtlinien der Arbeitgeberin bzw des Arbeitgebers, abgeschlossene Fachausbildung
b/1:
Referatsleiterinnen bzw Referatsleiter, Buchhalterinnen bzw Buchhalter mit Buchhalterprüfung
Ausbildungsvoraussetzungen:

Wie c/1, Reifeprüfung
a/1:
Geschäftsführerinnen bzw Geschäftsführer, Medizinerinnen bzw Mediziner, Laborleiterinnen bzw Laborleiter
Ausbildungsvoraussetzungen:

Fachausbildung, Universitätsstudium

Die Gehaltstabelle der Gemeindebediensteten sieht neben der Verwendungsstufe auch eine Eingliederung nach Alter vor. Dabei zählt das jeweils vollendete Lebensjahr lt. Tabelle. Die Vorrückung erfolgt zu den Stich-tagen 1.1. und 1.7. D.h., wer sein Lebensjahr im Zeitraum April – September vollendet, wird mit Stichtag 1.7. in die nächst höhere Stufe vorgereiht; wer sein Lebensjahr im Zeitraum Oktober – März vollendet, wird mit Stichtag 1.1. des Folgejahres in die nächst höhere Stufe vorgereiht. Abweichend von § 30 Abs 1 und 2 des allgemeinen Teils dieses Kollektivvertrages erfolgt die Einreihung in die Verwendungsgruppen e – c der Ge-haltstabelle je nach Lebensjahr nachfolgendem Schema:
Nach Vollendung des Lebensjahres In die Gehaltsstufe der jeweiligen Verwendungsgruppe
20. 2
21. 2
22. 3
23. 3
24. 3
25. 4
26. 4
27. 5
28. 5
29. 5
30. 6
31. 6
32. 7
33. 7
34. 7
35. 8
36. 8
37. 9
38. 9
39. 9
40. 10
41. 10
42. 11
43. 11
44. 11
45. 12
46. 12
47. 13
48. 13
49. 13
50. 14
51. 14
52. 15
53. 15
54. 15
55. 16


2. Gehaltstabelle
Gehalt samt besonderen Zulagen und Teuerungszulagen (in Euro)

gültig ab 1. Jänner 2023

Verwendungs- und Dienstpostengruppe
St. Gruppe
e/1 e/2 d/1 d/2 c/1 c/2 b/1 b/2 a/1 a/2
1 2.139,14 2.195,12 2.216,21 2.285,41 2.319,78 2.405,94
2 2.182,04 2.242,86 2.285,50 2.360,96 2.397,15 2.492,23 2.613,29 2.745,04
3 2.225,48 2.289,80 2.354,48 2.436,41 2.475,29 2.563,47 2.719,70 2.867,90
4 2.269,09 2.337,65 2.423,82 2.512,11 2.554,36 2.651,54 2.828,82 2.975,07 3.258,62 3.425,68
5 2.312,17 2.385,10 2.492,79 2.595,00 2.623,92 2.755,50 2.938,46 3.098,15 3.397,63 3.581,47
6 2.355,27 2.432,59 2.563,47 2.662,25 2.701,28 2.861,75 3.032,54 3.221,43 3.537,39 3.737,37
7 2.390,07 2.471,82 2.596,65 2.711,17 2.761,02 2.933,98 3.142,12 3.345,12 3.676,34 3.893,35
8 2.424,75 2.510,52 2.638,09 2.776,03 2.822,16 2.990,02 3.251,27 3.467,62 3.824,29 4.058,32
9 2.459,26 2.549,76 2.694,96 2.842,80 2.883,32 3.062,23 3.295,69 3.525,19 3.906,12 4.157,40
10 2.476,67 2.568,43 2.731,90 2.881,23 2.925,11 3.116,24 3.385,52 3.628,33 4.035,32 4.302,87
11 2.493,63 2.588,68 2.769,42 2.920,39 2.966,33 3.170,58 3.475,80 3.718,60 4.165,10 4.448,36
12 2.509,96 2.588,68 2.807,54 2.959,29 2.991,65 3.224,93 3.603,80 3.846,92 4.360,20 4.660,44
13 2.527,25 2.593,16 2.847,03 2.982,08 3.033,56 3.278,90 3.731,36 3.975,89 4.490,12 4.789,55
14 2.544,56 2.614,33 2.886,18 3.020,65 3.074,90 3.332,88 3.859,84 4.105,68 4.618,96 4.919,09
15 2.565,17 2.636,59 2.924,85 3.060,15 3.122,09 3.392,63 3.989,04 4.233,97 4.747,91 5.047,71
16 2.565,17 2.657,89 2.947,66 3.098,92 3.168,95 3.452,77 4.118,20 4.363,71 4.877,11 5.177,24
17 2.570,05 2.679,49 2.986,32 3.137,48 3.215,60 3.512,83 4.247,53 4.492,65 5.006,52 5.306,22
18 2.590,98 2.701,06 3.025,59 3.176,17 3.338,20 3.666,60 4.377,18 4.622,09 5.135,40 5.435,48
19 2.613,11 2.723,98 3.064,04 3.214,88 3.460,45 3.819,85 4.508,70 4.754,30 5.308,39 5.608,76
20 2.643,96 2.756,18 3.117,84 3.268,90 3.593,41 3.984,83 4.644,87 4.890,95 5.491,34 5.791,67
21 3.177,67 3.328,40 3.674,25 4.149,52 4.784,41 5.029,10 5.674,00 5.973,79
22 5.856,47 6.155,87
23 6.039,00 6.338,90
Die Basisgehälter werden jährlich zum 31.12. wie die der Bediensteten des Landes Vorarlberg valorisiert. Die valorisierten Gehälter treten mit 1.1. des folgenden Jahres in Kraft.


3. Zulagen
Folgende Zulagen sind je nach Verwendung für Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer des RKT bzw BSD vorgesehen und erhöhen sich analog dem Grundgehalt lt jährlicher Valorisierung durch das Land Vorarlberg. Die Zulagen verstehen sich als Brutto-Beträge (Stand 1.1.2023):
1. Nachtzulage
RKT
€ 76,97 pro Dienst
2. Bereitschaftszulage
12 Stunden
RKT
€ 49,34 pro Dienst
14 Stunden RFL
Leitstelle
€ 57,56 pro Dienst
3. Erschwerniszulage
RKT und BSD (nicht Verwaltung)
€ 178,25 pro Monat
4. Gefahrenzulage
BSD (nicht Verwaltung)
€ 137,34 pro Monat
5. Verwendungszulage I für dipl. Personal
bis zum 20. Dienstjahr (nicht Verwaltung) € 250,41 pro Monat
ab dem 21. Dienstjahr (nicht Verwaltung) € 298,47 pro Monat
6. Verwendungszulage I für RKT-Personal
bis zum 20. Dienstjahr – RKT € 94,59 pro Monat
ab dem 21. Dienstjahr – RKT € 114,33 pro Monat
7. Verwendungszulage II für dipl. Personal
BSD (nicht Verwaltung)
€ 291,48 pro Monat
8. Sonn- und Feiertagszulage
RKT
€ 6,04 pro Stunde
Die pauschalierten Gefahren- und Erschwerniszulagen basieren auf Durchschnittsberechnungen, in denen auch die Zeiten des Erholungsurlaubes und sonstige Abwesenheiten vom Dienst berücksichtigt sind.
Bei den pauschalierten Zulagen handelt es sich um pauschalierte Nebenbezüge im Sinne der Nebenbezügeverordnung. Sie sind mit Ausnahme der Verwendungszulagen I und II nicht sonderzahlungsfähig.
Die Haushalts- bzw Familien- und Kinderzulage wird analog dem Vorarlberger Gemeindeangestelltengesetz gewährt.
Es wird eine Kinderzulage gewährt, sofern eine aktuell gültige Bestätigung über den Familienbeihilfenbezug vorgelegt wird. Für die Zeiten eines Zivil- oder Präsenzdienstes des Kindes wird ebenfalls die Kinderzulage ausbezahlt. Unterbrechungen bis zu drei Monaten für die Zeit zwischen Berufs-/Schulausbildung und Präsenz-/Zivildienst unterbrechen den Bezug der Kinderzulage nicht. Das Höchstalter des Kindes für die Gewährung der Kinderzulage während der Berufs-/Schulausbildung beträgt 25 Jahre.
Stand 2023
Haushaltszulage bzw. Familienzulage € 78,98 pro Monat
Kinderzulage für das 1. Kind € 90,02 pro Monat
Kinderzulage für das 2. Kind € 91,01 pro Monat
Kinderzulage für das 3. Kind € 96,13 pro Monat
und jedes weitere Kind € 99,58 pro Monat
Haushalts- bzw Familienzulage sowie die Kinderzulage können nur ein Anspruchsberechtigter bzw eine Anspruchsberechtigte pro Haushalt beziehen. Diese beiden Zulagen sind sonderzahlungsfähig.
Hat ein Mitarbeiter bzw eine Mitarbeiterin die höchste Vorrückung lt Dienstjahren erreicht, so besteht auf Ansuchen die Möglichkeit, eine Dienstalterszulage lt folgender Tabelle zu erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Dienstalterszulage:
Verwendungsgruppe – Dienstpostengruppe (in Euro)
Gruppe e/1 Gruppe e/2 Gruppe d/1 Gruppe d/2 Gruppe c/1 Gruppe c/2 Gruppe b/1 Gruppe b/2 Gruppe a/1 Gruppe a/2
26,57 29,53 48,07 52,15 67,72 87,18 114,27 120,21 146,34 153,33


4. Überstundenteiler:
Der Überstundenteiler beträgt für alle Arbeitnehmer 1/173.


5. Reisegebührenregelung
Arbeitnehmern bzw Arbeitnehmerinnen werden vom Arbeitgeber bzw der Arbeitgeberin Reisegebühren vergütet, wenn folgende Umstände eintreten:
Dienstlich angeordnete bzw. notwendige Fahrten im Sinne der Aufgabenerfüllung mit dem Privat-PKW, wenn die zurückgelegte Strecke zusätzlich zum Arbeitsweg anfällt bzw den täglichen Arbeitsweg verlängert, werden mit dem amtlichen Kilometergeld von derzeit € 0,42 vergütet.
Wegstrecken zu Außenstellen der Hauptdienststelle werden zur Ableistung der Dienste laut Dienstplan mit dem halben amtlichen Kilometersatz in Höhe von € 0,22, zusätzlich zur normalen Fahrkostenvergütung, vergütet, wenn der Kilometeraufwand größer ist als zur Hauptdienststelle.
Reisekosten für Reisen in andere Bundesländer oder ins Ausland werden zu 100% laut Beleg ersetzt, sofern vor Antritt der Reise diese bewilligt und das Reisemittel mit dem bzw der direkten Vorgesetzten definiert wurde.
Nächtigungsgebühren für Reisen in andere Bundesländer oder ins Ausland werden zu 100% laut Beleg ersetzt, sofern vor Antritt der Reise diese bewilligt und das Quartier mit dem bzw der direkten Vorgesetzten definiert wurde.
Ein voller Tagesverpflegungssatz kommt dann zur Auszahlung, wenn der Aufenthalt außerhalb der Vorarlberger Landesgrenzen mehr als 10 Stunden beträgt und keine Einladung vorliegt. Der Tagessatz in Höhe von € 33,60 wird in 12/12 unterteilt, davon 2/12 für Frühstück, 5/12 für Mittagessen und 5/12 für das Abendessen. Ein teilweiser Tagessatz ist nicht vorgesehen.


6. Weitergeltung bestehender Vereinbarungen:
Folgende vor Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages abgeschlossene Vereinbarungen bleiben im Rahmen der Regelungen des § 40 des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes auch weiterhin gültig:
1.  Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Vorarlberg:

  • a)
    Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit Landesverband, in Kraft getreten am 1.4.2014
  • b)
    Betriebsvereinbarung über Arbeitszeitregelung Blutbank, in Kraft getreten am 1.1.2016
  • c)
    Betriebsvereinbarung Abgeltung Sonderzahlung bei der mobilen Blutaufbringung, in Kraft getreten am 1.4.2014
  • d)
    Betriebsvereinbarung über die Auswahl der APK-Vorsorgekasse AG – neu abgeschlossen, in Kraft getreten am 1.1.2014
  • e)
    Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeitregelung im Rettungs- und Krankentransportdienst für Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, die vor dem 1.1.2019 eingetreten und nicht ins neue Gehaltssystem optiert sind, in Kraft getreten am 1.1.2019
  • f)
    Betriebsvereinbarung Dienstjubiläen, in Kraft getreten am 1.1.2014
  • g)
    Betriebsvereinbarung über Abgeltung Ersatzdienste und Überstunden, in Kraft getreten am 1.1.2017
B. Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die ab 1.1.2019 eingetreten oder mit 1.1.2019 ins neue Gehaltssystem optiert sind


1. Verwendungsgruppen
Grundlage für die Verwendungsgruppen bildet der neue Einreihungsplan für die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer des Roten Kreuzes Vorarlberg. Dieser Einreihungsplan ist in Modellstellen mit Modellfunktionen eingeteilt:
15 18 21 24 27 30 33 36 39 42 45 48 51 54 57 60 63 66 69 72 75 78 81 84 87 90 Anforderungswertgruppe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Gehaltsklassen
Rettungs /Sanitäter/innen RKT
Notfallsanitäter/innen
RKT
RKT
Calltaker
RKT
Disponent/innen
RKT
Dispo
QM
RKT
Assistenz
Blutbank
Pflegeassistenz/Pflegefachassistenz Dipl. Pflege Allgemein-mediziner-/innen Ärz. Expert-/innen Gesundheit
Aus- und Weiterb.
Erste Hilfe
Aus- und Weiterbildung des Lehrsanitäter Aus- und Weiterbildung des Rettungsdienstes Aus- und Weiterbildung
Führung III Führung IIB Führung IIA Führung
Kfm./Adm. Servicedienste Kfm./Adm. Sachbearbeitung Allgemein Kfm./Adm.
Sachbearbeitung Spezialisiert
Kfm./Adm.
Fachbearbeitung
Kfm./Adm.
Expert/innen
kafm./ Admin
IKT Support IKT Systembetrieb IKT Systementwicklung IKT Systemberatung IKT
a.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion RKT Rettungssanitäter bzw. RKT Rettungssanitäterin
Durchführung von Rettungseinsätzen, sowie lebensrettender Sofortmaßnahmen, Lenken der Einsatzfahrzeuge, Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und medizinischen Ausrüstung, Reinigung des Wageninneren von verschmutztem Inventar.
Rettungs- oder Notfallsanitäter/innen, die als Ferialkräfte, Urlaubs- oder Saisonvertretungen bis zu sechs Monaten im Rettungs- und Krankentransport eingesetzt werden.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus
  • Fachkompetenz/Aufgabenbereich
4 5
1
2
Rettungssanitäter/innen in Ausbildung, Einsatz im Aufgabengebiet der Rettungssanitäter/innen und/oder Fahrer/innen von Einsatzfahrzeugen Selbstständige, eigenverantwortliche Versorgung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen entsprechend der aktuellen Standards;
→ Fachkompetenz/Aufgabenbereich
Rettungs- oder Notfallsanitäter/innen, die als Ferialkräfte, Urlaubs- oder Saisonvertretungen bis zu sechs Monaten im Rettungs- und Krankentransport eingesetzt werden qualifizierte Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen
b.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion RKT Notfallsanitäter und Notfallsanitäterin
Qualifizierte Durchführung von Rettungseinsätzen sowie lebensrettender Sofortmaßnahmen, Betreuung von Notfallpatienten/innen, Tätigkeiten entsprechend der Notfallkompetenz. Lenken der Einsatzfahrzeuge, Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und der medizinischen Ausrüstung.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus
  • Fachkompetenz/Aufgabenbereich
6 7 8 9
1
2
3
4
Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer in Ausbildung zum Not-fallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin Selbstständige, eigen-verantwortliche Versorgung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen entsprechend der aktuellen Standards, qualifizierte Durchführung von lebensrettenden Sofortmaß-nahmen; Unterstützung des Arztes bzw. der Ärztin bei allen notfall- und katastrophen-medizi-nischen Maßnahmen, Betreuung von Notfallpatienten bzw. Notfallpatientinnen Zusätzlich zur Stufe 2: Tätigkeiten entsprechend der Berechtigung zur Durchführung von Notfallkompetenzen , z.B. die Verabreichung spezieller Arzneimittel, Venenzugang, Infusion und Intubation (gemäß §10 und 11 Sanitätergesetz) und 3 Jahre Berufspraxis NKV Zusätzlich zur Stufe 3: Vertretung des Leiters bzw. der Leiterin in allen Aufgaben der operativen Führung der Dienststelle, fachliche Beratung und Unter-weisung von Kollegen bzw: Kolleginnen
→ Fachkompetenz/Aufgabenbereich
c.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion RKT Calltaker bzw. Calltakerinnen:
Annahme der Anrufe der Servicenummern. Einstufung der Dringlichkeit, Vorbereitung der Einsätze für die Gesundheitsberatung, Übergabe der Notfälle in die Notfallleitstelle
5
1
Calltaker bzw Calltakerin
d.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion RKT Disponent und Disponentin
Annahme und Weiterleitung der Einsätze des Rettungsdienstes entsprechend ihrer Dringlichkeit, Überwachung und Koordination aller Hilfs- und Rettungseinsätze mit den Krankenhäusern, Funktionsüberprüfung der für das Leitstellenpersonal relevanten Geräte.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus
  • Selbstständigkeit/Fachkompetenz
7 8 9
1
2
3
Einsatzsachbearbeiter/in im Normaldienst: Weiterleitung und Koordination der Rettungseinsätze Selbstständige Koordination der Leitstelle im Schichtbetrieb, Weiterleitung der Rettungseinsätze Zusätzlich zu Stufe 2: Durchführung anspruchs-voller Aufgaben wie Einsatzleitung, Training/Ausbildung von Mitarbeiter/innen, Entwicklung von Qualitätsstandards
→ Selbstständigkeit/Fachkompetenz
e.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunkton RKT Disponenten bzw. Disponentinnen im Bereich Qualitätssicherung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RFL Notrufleitstelle, die mit der Qualitätssicherung und im Rahmen des Qualitätsmanagements mit der Anpassung und Durchführung von Schulungen beauftragt werden und dies im Gesamtausmaß von 50% oder mehr der kollektivvertraglichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden durchführen.
10
1
RKT Dispo QM
f.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Gesundheit Assistenz Blutbank
Ausführung von Detailarbeiten innerhalb eines Aufgabengebiets in der Blutbank. Die auszuführenden Tätigkeiten sind genau in Betriebsvorschriften und Handbüchern geregelt, die vorgegebenen Abläufe sind einzuhalten.
5
1
Einzelne Stamm- /Routineaufgaben
g.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Gesundheit Pflegeassistenz/Pflegefachassistenz
Blutabnahme, Aufbereitung und Ausführung operativer Tätigkeiten in der Blutbank Bereitstellung von Medikamenten, Arzneiformen – nur unter Aufsicht einer diplomierten Fachkraft
Unterschiede in der Stellenanforderung ergeben sich aus:
  • Ausbildung
6 7
1
2
Blutabnahme, Blutaufbereitung Ausführung operativer Tätigkeiten Blutabnahme, Blutaufbereitung Ausführung operativer Tätigkeiten, Bereitstellung von Medikamenten, Arzneiformen
→ Ausbildung
h.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Gesundheit Dipl. Pflege
Telefonische Beratung von Klienten bzw. Klientinnen in medizinischen Fragestellungen, Empfehlungen zu therapeutischen Maßnahmen oder zur Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung.
oder

Blutabnahme, Ausführung der operativen Tätigkeiten in der Blutbank entsprechend der vorgegebenen Qualitätsstandards.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus
  • Aufgabenbreite
9 10
1
2
Telefonische Beratung von Patienten bzw. Patientinnen. ODER: Blutabnahme, operative Tätigkeiten in der Blutbank Zusätzlich zur Stufe 1: Koordination der operativen Aufgaben in der Blutbank, Auftragserteilung und Unterweisung von Kollegen bzw. Kolleginnen
→ Aufgabenbreite
i.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunkton Modellfunktion Gesundheit Dipl. Pflege – Qualitätsmanagement | RFL Gesundheitsdienste
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
RFL Gesundheitsdienste
, die mit der Qualitätssicherung und im Rahmen des Qualitätsmanagements mit der Anpassung und Durchführung von Schulungen beauftragt werden und dies im Gesamtausmaß von 50 % oder mehr der kollektivvertraglichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden durchführen.
10
1
Dipl.Pflege QM
RFL
Gesundheitsdienste
j.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Gesundheit Allgemeinmediziner/Allgemeinmedizinerin
Ärzte bzw. Ärztinnen mit abgeschlossener Ausbildung zum bzw. zur Allgemeinmediziner bzw. Allgemeinmedizinerin. Ausführung spezifischer Tätigkeiten, für die keine Ausbildung zum Facharzt erforderlich ist.
Einsatz bei der medizinischen Begleitung von Krankentransporten, als Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin, Notarzt bzw. Notärztin oder Sekundararzt bzw. Sekundarärztin.
17
1
Allgemeinmediziner bzw. Allgemeinmedizinerinnen
k.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Gesundheit ärztlicher Experte/ärztliche Expertin
Erstellung von Expertisen zu komplexen, auch kontroversiellen medizinischen Aufgabenstellungen. Übernahme von konzeptionellen Aufgaben, wie Einführung neuer Methoden / Verfahren, Entwicklung von Standards und Prozeduren, was profundes Expert/innenwissen erfordert. Beratung der Geschäftsführung in der strategischen Ausrichtung. Unterweisung von Kolleg/innen in anspruchsvollen medizinischen Themenstellungen.
20
1
Ärztliche Experten bzw. Ärztliche Expertinnen
l.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Aus- und Weiterbildung Erste Hilfe
Vorbereitung und Moderation von Erste-Hilfe-Kursen entsprechend detailliert vorgegebener Ausbildungsprogramme.
6
1
Selbstständige Vorbereitung, Durchführung und Moderation von Erste-Hilfe-Kursen
m.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Aus- und Weiterbildung Lehrsanitäter
Lehrsanitäter/innen, die nahezu ausschließlich Unterricht im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Rettungssanitätern nach einem vorgegebenen Curriculum erteilen oder Lehrtätigkeit die im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Notfallsanitäter und/oder Notkompetenzen für Notfallsanitäter nach vorgegebenen Curriculum erteilen.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Wirkungsbreite
8 9 9
1
2
Unterricht im Rahmen der Aus- und Fortbildung nach vorgegebenem Curriculim für den
Rettungssanitäter
.
Unterricht im Rahmen der Aus- und Fortbildung nach vorgegebenem Curriculim für den
Notfallsanitäter
und/oder
Notfallsanitäter mit Notkompetenz
.
→ Wirkungsbreite
n.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Aus- und Weiterbildung des Rettungsdienstes
Vorbereitung und Moderation von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für den Rettungsdienst, Abstimmung der Programme auf die Teilnehmerstruktur. In anspruchsvoller Situation auch Organisation, Koordination und Steuerung von Lehrgängen, Evaluierung der Lehrgänge, Überarbeitung und Weiterentwicklung von Lehrgängen.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Wirkungsbreite
10 11
1
2
Selbstständige Vorbereitung, Durchführung und Moderation von Lehrgängen für den Rettungsdienst, Anpassung der vorgegebenen Programme an die Teilnehmer bzw Teilnehmerinnen Zusätzlich zur Stufe 1: Organisation/Koordination, Evaluierung und Weiterentwicklung von Lehrgängen für den Rettungsdienst, fachliche Beratung von Kollegen bzw Kolleginnen
→ Wirkungsbreite
o.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Führung III
Direkte Führung von ausführenden Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen auf der untersten Führungsebene. Ausführung von Sachaufgaben und täglichen Führungsaufgaben wie Einsatzplanung und -überwachung. Insbesondere auch Personalführungsaufgaben wie:
Personalbedarfsermittlung im Hinblick auf Erfordernisse der Organisation und absehbaren Personalwechsel: Bedarfsoptimierung in kapazitiver und qualitativer Hinsicht Personalbetreuung und -entwicklung: Personalbeurteilung, Erkennen von Qualifikation/Fähigkeiten, Mitarbeiter- bzw. Mitarbeiterinnengespräch, Förderung, Karriereplanung, Fortbildung
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Aufgabenbereich
  • Führungsspanne
Führungsspanne ↑
Direkte Führung von mehr als 40 Mitarbeitern bzw. Mitarbeite-rinnen (1) 12 13 14
3c
4b
5
Direkte Führung von 21 bis 40 Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen (1) 11 12 13
2b
3b
4a
Direkte Führung von bis zu 20 Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen (1) 10 11 12
1
2a
3a
Gleichartige Sachbereiche Mehrere, heterogene Sachbereiche Überschaubarer, abgegrenzter Fachbereich
→ Aufgabenbereich
(1) Zur Führungsspanne zählen auch Zivildiener.
p.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Führung IIB
Führungskräfte der zweiten Führungsebene, die ein Referat eigenverantwortlich führen. Der Referatsleiter bzw. die Referatsleiterin ist direkt einem Geschäftsleiter bzw. einer Geschäftsleiterin unterstellt. Ausführung von anspruchsvollen Sachaufgaben, Erarbeitung von Problemlösungen und Expertisen sowie Führungsaufgaben wie Einsatzplanung und -überwachung. Insbesondere auch Personalführungsaufgaben wie:.
  • Personalbedarfsermittlung im Hinblick auf Erfordernisse der Organisation und absehbaren Personalwechsel: Bedarfsoptimierung in kapazitiver und qualitativer Hinsicht
  • Personalbeschaffung: Mitwirkung bei Ausschreibung, Auswahl und Einführung
  • Personalbetreuung und -entwicklung: Personalbeurteilung, Erkennen von Qualifikation/Fähigkeiten, Mitarbeiter- bzw. Mitarbeiterinnengespräch, Förderung, Karriereplanung, Fort-bildung, Gehaltsentwicklung
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Handlungsspielraum
  • Aufgabencharakter
Aufgabencharakter ↑
Aufgaben in einem in der Organisation stark vernetzen Fachbereich 16 17
2b
3
Aufgaben in einem klar abgegrenzten Fachbereich 15 16
1
2a
Grobe Rahmenvorgaben Konkrete Ziele, breiter Handlungsspielraum in der Wahl der Mittel
→ Handlungsspielraum
q.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Führung IIA
Führungskräfte der zweiten Führungsebene, die ein Referat eigenverantwortlich führen. Das Referat ist direkt einem Geschäftsleiter bzw. einer Geschäftsleiterin unterstellt. Neben der Führungsverantwortung ist der Aufgabenbereich maßgeblich durch grundsätzliche Konzeptionen sowie Mitwirkung bei der Festlegung der Geschäftsbereichsstrategie gekennzeichnet.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Wirkungsbreite
  • Lösungsart
Lösungsart ↑
Erarbeitung komplexer, vielseitiger Lösungen in Grundsatzfragen 20 21
2b
3
Erarbeitung komplexer Lösungen in bekannten Vorhaben 19 20
1
2a
Bearbeitung eines umfassenden, stark vernetzten Fachbereichs Bearbeitung mehrerer anspruchsvoller Fachbereiche
→ Wirkungsbreite
r.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Kfm./Adm. Servicedienste
Ausführung von einfachen Routinearbeiten im Verwaltungsbereich.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Auftragscharakter
  • Selbstständigkeit
Selbstständigkeit ↑
Eeigenständig 2 3
2b
3
Erhält Unterstützung, Überprüfung 1 2
1
2a
Einzelne Aufträge – kein Eingriff in Arbeitsabläufe Stammaufträge – An-passung Arbeitsabläufe im Rahmen dieser Aufgaben
→ Auftragscharakter
s.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Kfm./Adm. Sachbearbeitung allgemein
Ausführung von Detailarbeiten innerhalb eines Sachgebietes im Verwaltungsbereich: Formular-bearbeitung, Detailabklärungen, Erteilung von Routineauskünften usw.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Einsatzspektrum
  • Handlungsspielraum
Handlungsspielraum ↑
Aktive Bearbeitung: Eigenständige Festlegung in Ausführungen (Optimierung) 5 6
2b
3
Reaktive Bearbeitung: Klare, eng gesteckte Richtlinien / Vorgaben 4 5
1
2a
Einzelne Stammaufgaben Breites Aufgabenspektrum
→ Einsatzspektrum
t.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Kfm./Adm. Sachbearbeitung spezialisiert
Eigenverantwortliche Bearbeitung von fallbezogenen Aufgabenstellungen nach Musterabläufen, Richtlinien, Gesetzen innerhalb von Sachbereichen im Verwaltungsbereich. Abklärungen, standardisierte Analysen, Berichterstattung und Stellungnahmen.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Komplexität Sachbereiche
  • Handlungskompetenz
Führungsspanne ↑
Fachliche Betreuung, Unterweisung von Kollegen bzw. Kolleginnen 9 10
3b
4
Aktiv: Vorbereitung, Durchführung der Fälle, Abstimmung der Planungen/Disposition auf individuell, wechselnde Situationen 8 9
2b
3a
Reaktiv: vielseitige Ausführungen nach grobem Auftrag 7 8
1
2a
Homogen: mehrere gleichartige Sachbe-reiche Heterogen: mehrere verschiedenartige Sachbereiche
→ Komplexität Sachbereiche
u.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Kfm./Adm. Fachbearbeitung
Bearbeitung von fallbezogenen, individuellen Aufgabenstellungen innerhalb grober Rahmenvor-gaben. Erfordert systematische Kenntnisse der fachspezifischen und gesetzlichen Grundlagen im Fachbereich, auch die Fähigkeit zu analysieren und strukturiert zu recherchieren. Erarbeitung von Analysen und Stellungnahmen, Prüfung von Sachverhalten, Verfassung von Gutachten und Berichten.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Grad der Fachführung
  • Komplexität Fachbereich
Komplexität Fachbereich ↑
Komplex, umfassend vielseitig 12 13
2b
3
Abgegrenzt, überschaubar 11 12
1
2a
Fachliche Betreuung Fachliche Kontrolle, Arbeitsverteilung
→ Grad der Fachführung
v.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion Kfm./Adm. Experte bzw. Expertin
Dispositive / konzeptionelle Bearbeitung von komplexen, mitunter auch kontroversen Problemstellungen. Die Aufgaben und Aufträge haben häufig Projektcharakter. In anspruchsvoller Situation auch Entwicklung von Konzepten / Strategien. Erstellung von Entscheidungsgrundlagen nach Prüfung der Sachverhaltsdarstellung. Tiefgreifende Kenntnis der fachspezifischen, gesetzlichen Grundlagen.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Lösungsprozess
15 16
1
2
Erarbeitung von Stanardlösungen, Expertisen Erarbeitung von Lösungen/Exopertisen mit hohem innovativem, konzeptionellen Anteil
→ Lösungsprozess
w.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion IKT Support
Help-Desk-Unterstützung der IT-Benutzer. Installation von Programmen, Einrichten von PCs. Bearbeitung von fallbezogenen Problemstellungen nach Musterabläufen, (genauen) Richtlinien innerhalb des Aufgabengebietes, inkl. dazu erforderlicher Erörterungen und Abklärungen mit Benutzern (Anwendertipps) usw.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Kommunikationspartner
6 7
1
2
Routinepartner Fachlich anspruchsvolle Partner
→ Kommunikationspartner
x.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion IKT Systembetrieb
Einsatzplanung, Administration, Organisation des operativen IT-Betriebes, Prozessoptimierung, Konzeption von Ablaufroutinen.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Aufgabencharakter
  • Fachführung
Selbstständigkeit ↑
Arbeitsverteilung, Kontrolle, Mitarbeiter- bzw. Mitarbeiterinnen-instruktion 10 11
2b
3
Fachliche Betreuung anderer Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen 9 10
1
2a
Vielseitige Aufgaben nach eindeutigen Richtlinien, Gewohnheit oder Erfahrung Anspruchsvolle Auf-gaben, Analyse, profunde Fachkenntnisse
→ Aufgabencharakter
y.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion IKT Systementwicklung
Entwicklung, Betreuung, Implementierung und Customizing von IT-Systemen: überwiegend in Projektarbeit. Eigenverantwortliche Bearbeitung von umfassenden Problemstellungen.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Projektumfang
12 13
1
2
Teilsysteme Gesamtsysteme
→ Projektumfang
z.)  Modellstellenportfolio zur Modellfunktion IKT Systemberatung
Analyse betrieblicher Abläufe, Entwicklung von Konzepten und Vorgaben Verantwortung für gesamte Umsetzung (inhaltlich, technisch, organisatorisch ...). Implementierung; großteils Projektarbeit.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus:
  • Innovationsgrad
15 16
1
2
Großteils konventionelle Prozesse, Adaptierungen nach konkreten Zielen Neugestaltung von Prozessen nach generellen Zielen
→ Innovationsgrad


2. Gehaltsschema
Sämtliche Stellen im neuen Gehaltssystem sind im neuen Einreihungsplan Modellstellen und Modellfunktionen zugeordnet.
Die Basis für die Gehaltstabelle bildet die Tabelle für die Vorarlberger Gemeindeangestellten (Vorarlberger Gemeindeangestelltengesetz 2005) in der aktuellen Fassung. Diese Tabelle wird nach festgelegten Prozentsätzen reduziert und bildet den KV-Mindestgehalt. Die Basisgehälter werden jährlich zum 31.12. valorisiert. Die valorisierten Gehälter treten mit 1.1. des folgenden Jahres in Kraft.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Verwendung in zwei unterschiedlichen Modellstellen finden, ergibt sich der Grundgehalt aus einer Mischberechnung dieser zwei Gehaltsklassen. Diese Änderung wird jeweils einzelvertraglich festgehalten.
Gehaltsklasse Gehaltsstufe 1 2 3 4
Stellenwert bis
1 15 1.882,28 1.976,82 2.055,61 2.102,89
2 18 1.957,62 2.056,64 2.139,22 2.188,74
3 21 2.056,23 2.161,21 2.248,68 2.301,17
4 24 2.168,84 2.280,57 2.373,71 2.429,55
5 27 2.278,28 2.396,76 2.495,51 2.557,10
6 30 2.388,14 2.515,62 2.627,55 2.694,70
7 33 2.539,72 2.683,71 2.803,64 2.875,61
8 36 2.657,32 2.808,51 2.934,49 3.010,11
9 39 2.802,32 2.962,36 3.095,75 3.175,78
10 42 2.936,57 3.104,84 3.245,09 3.329,26
11 45 3.091,72 3.299,03 3.447,61 3.567,26
12 48 3.236,24 3.486,09 3.674,39 3.799,94
13 51 3.427,77 3.760,88 3.960,77 4.093,99
14 54 3.611,94 3.959,61 4.175,41 4.331,25
15 57 3.873,05 4.256,67 4.493,79 4.666,95
16 60 4.192,73 4.607,01 4.865,45 5.053,26
17 63 4.512,45 4.972,03 5.255,76 5.463,55
18 66 4.858,79 5.364,97 5.680,68 5.909,82
19 69 5.267,74 5.817,90 6.160,23 6.408,00
20 72 5.668,70 6.277,46 6.654,44 6.928,87
21 75 6.096,30 6.766,36 7.183,30 7.485,69
22 78 6.529,23 7.247,12 7.693,51 8.018,52
23 81 6.934,19 7.716,13 8.201,01 8.554,04
Gehaltsklasse Gehaltsstufe 5 6 7 8
Stellenwert bis
1 15 2.134,39 2.150,17 2.150,17 2.150,17
2 18 2.221,77 2.238,29 2.238,29 2.238,29
3 21 2.336,16 2.371,14 2.371,14 2.371,14
4 24 2.466,81 2.504,05 2.504,05 2.504,05
5 27 2.599,41 2.641,72 2.662,84 2.662,84
6 30 2.739,49 2.784,28 2.806,64 2.806,64
7 33 2.923,61 2.971,59 2.995,59 3.019,57
8 36 3.060,49 3.110,88 3.161,29 3.186,50
9 39 3.229,13 3.282,47 3.335,85 3.389,20
10 42 3.385,31 3.441,47 3.498,18 3.554,84
11 45 3.627,09 3.686,91 3.746,71 3.806,54
12 48 3.894,10 3.988,26 4.051,04 4.113,82
13 51 4.193,96 4.260,57 4.327,18 4.393,84
14 54 4.455,17 4.560,40 4.642,99 4.717,59
15 57 4.802,85 4.913,39 5.009,29 5.093,23
16 60 5.199,79 5.322,34 5.424,92 5.514,17
17 63 5.626,05 5.760,59 5.875,17 5.973,76
18 66 6.089,64 6.237,49 6.364,07 6.474,63
19 69 6.603,83 6.766,36 6.903,57 7.022,14
20 72 7.146,00 7.323,15 7.475,04 7.606,90
21 75 7.724,15 7.914,62 8.087,79 8.232,99
22 78 8.272,94 8.483,42 8.661,91 8.817,78
23 81 8.832,44 9.060,22 9.256,06 9.425,20
Gehaltsklasse Gehaltsstufe 9 10 11 12
Stellenwert bis
1 15 2.150,17 2.150,17 2.150,17 2.150,17
2 18 2.238,29 2.238,29 2.238,29 2.238,29
3 21 2.371,14 2.371,14 2.371,14 2.371,14
4 24 2.504,05 2.504,05 2.504,05 2.504,05
5 27 2.662,84 2.662,84 2.662,84 2.662,84
6 30 2.806,64 2.806,64 2.806,64 2.806,64
7 33 3.019,57 3.019,57 3.019,57 3.019,57
8 36 3.211,66 3.211,66 3.211,66 3.211,66
9 39 3.415,88 3.442,55 3.442,55 3.442,55
10 42 3.611,48 3.639,82 3.668,14 3.668,14
11 45 3.866,36 3.896,30 3.926,19 3.956,09
12 48 4.145,19 4.176,57 4.207,97 4.239,34
13 51 4.460,46 4.527,05 4.560,40 4.593,69
14 54 4.784,18 4.844,13 4.898,73 4.948,03
15 57 5.166,49 5.231,78 5.291,70 5.347,62
16 60 5.595,42 5.666,02 5.731,32 5.789,91
17 63 6.061,67 6.141,59 6.213,52 6.278,79
18 66 6.571,85 6.659,76 6.738,38 6.811,61
19 69 7.128,66 7.223,25 7.309,83 7.388,44
20 72 7.724,15 7.828,02 7.922,62 8.010,52
21 75 8.360,86 8.476,78 8.582,00 8.676,58
22 78 8.956,31 9.080,18 9.192,08 9.294,67
23 81 9.575,76 9.710,29 9.831,47 9.943,41


3. Zulagen
Folgende Zulagen sind je nach Verwendung für Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen des RKT bzw BSD vorgesehen und erhöhen sich analog dem Grundgehalt lt jährlicher Valorisierung (Stand 1.1.2023)
1. Nachtzulage € 76,97 pro Dienst
RKT
2. Bereitschaftszulage
12 Stunden RKT € 49,34 pro Dienst
14 Stunden RFL € 57,56 pro Dienst
3. Sonn- und Feiertagszulage € 6,04 pro Stunde
Es wird eine Kinderzulage gewährt, sofern eine aktuell gültige Bestätigung über den Familienbeihilfenbezug vorgelegt wird. Für die Zeiten eines Zivil- oder Präsenzdienstes des Kindes wird ebenfalls die Kinderzulage ausbezahlt. Unterbrechungen bis zu drei Monaten für die Zeit zwischen Berufs-/ Schulausbildung und Präsenz-/Zivildienst unterbrechen den Bezug der Kinderzulage nicht. Das Höchstalter des Kindes für die Gewährung der Kinderzulage während der Berufs-/Schulausbildung beträgt 25 Jahre.
Stand 2023
Kinderzulage für das 1. Kind € 90,02 pro Monat
Kinderzulage für das 2. Kind € 91,01 pro Monat
Kinderzulage für das 3. Kind € 96,13 pro Monat
und jedes weitere zu berücksichtigende Kind € 99,58 pro Monat
Die Kinderzulage kann nur ein Anspruchsberechtigter bzw eine Anspruchsberechtigte pro Haushalt beziehen.


4. Überstundenteiler
Der Überstundenteiler beträgt für alle Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen 1/173.


5. Reisegebührenregelung
Arbeitnehmern bzw Arbeitnehmerinnen werden vom Arbeitgeber bzw von der Arbeitgeberin Reisegebühren vergütet, wenn folgende Umstände eintreten:
Dienstlich angeordnete bzw notwendige Fahrten im Sinne der Aufgabenerfüllung mit dem Privat-PKW, wenn die zurückgelegte Strecke zusätzlich zum Arbeitsweg anfällt bzw den täglichen Arbeitsweg verlängert, werden mit dem amtlichen Kilometergeld von derzeit € 0,42 vergütet.
Wegstrecken zu Außenstellen der Hauptdienststelle werden zur Ableistung der Dienste laut Dienstplan mit dem halben amtlichen Kilometersatz in Höhe von € 0,22, zusätzlich zur normalen Fahrkostenvergütung, vergütet, wenn der Kilometeraufwand größer ist als zu Hauptdienststelle.
Reisekosten für Reisen in andere Bundesländer oder ins Ausland werden zu 100 % laut Beleg ersetzt, sofern vor Antritt der Reise diese bewilligt und das Reisemittel mit dem direkten Vorgesetzten definiert wurde.
Nächtigungsgebühren für Reisen in andere Bundesländer oder ins Ausland werden zu 100 % laut Beleg ersetzt, sofern vor Antritt der Reise diese bewilligt und das Quartier mit dem direkt Vorgesetzten definiert wurde.
Ein voller Tagesverpflegungssatz kommt dann zur Auszahlung, wenn der Aufenthalt außerhalb der Vorarlberg Landesgrenzen mehr als 10 Stunden beträgt und keine Einladung vorliegt. Der Tagessatz in Höhe von € 33,60 wird in 12/12 unterteilt, davon 2/12 für Frühstück, 5/12 für Mittagessen und 5/12 für das Abendessen. Ein teilweiser Tagessatz ist nicht vorgesehen.


6. Weitergeltung bestehender Vereinbarungen
Folgende vor Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages abgeschlossene Vereinbarungen bleiben im Rahmen der Regelungen des § 40 des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes auch weiterhin gültig:
1.  Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Vorarlberg

  • a)
    Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit Landesverband, in Kraft getreten am 1.4.2014
  • b)
    Betriebsvereinbarung über Arbeitszeitregelung Blutbank, in Kraft getreten am 1.1.2016
  • c)
    Betriebsvereinbarung Abgeltung Sonderzahlung bei der mobilen Blutaufbringung, in Kraft getreten am 1.4.2014
  • d)
    Betriebsvereinbarung über die Auswahl der APK-Vorsorgekasse AG – neu abgeschlossen, in Kraft getreten am 1.1.2014
  • e)
    Betriebsvereinbarung Dienstjubiläen, in Kraft getreten am 1.1.2014
  • f)
    Betriebsvereinbarung über Abgeltung Ersatzdienste und Überstunden, in Kraft getreten am 1.1.2017
  • g)
    Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeitregelung im Rettungs- und Krankentransportdienst für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die ab 1.1.2019 eintreten oder per 1.1.2019 optiert sind, in Kraftgetreten am 1.1.2019
  • h)
    Betriebsvereinbarung über die Einführung neues Gehaltssystem Rotes Kreuz Vorarlberg, in Kraftgetreten am 1.1.2019
  • i)
    Betriebsvereinbarung über die Einführung neuer Modellstellen im Gehaltssystem Rotes Kreuz Vorarlberg, in Kraft getreten am 1.1.2020