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Aenderung Historie

Lohnordnung Rauchfangkehrer Vorarlberg Arbeiter/innen, gültig ab 1.9.2023


Gültigkeit 1.9.2023 - 31.8.2024

Gilt für Vorarlberg
Mindestlohnerhöhung: +8,5 % ab 1.9.2023 (keine lstlohnerhöhung) (plus Aufrundung des monatlichen Auszahlungsbetrages auf den nächsten vollen Euro)
Zusatzkollektivvertrag für das Rauchfangkehrergewerbe für das Land Vorarlberg
abgeschlossen zwischen der Landesinnung Vorarlberg der Rauchfangkehrer einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, Landesorganisation Vorarlberg, andererseits.


§ 1 Geltungsbereich
Räumlich:
für das Bundesland Vorarlberg
Fachlich:
für die Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Vorarlberg der Rauchfangkehrer
Persönlich:
für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, d.s. Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Helfer und gewerbliche Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.
Der Zusatzkollektivvertrag ergänzt und konkretisiert
  • den geltenden Kollektivvertrag Rauchfangkehrergewerbe, Arbeiter/innen, gültig seit 1.1.1988
  • samt dem Zusatzkollektivvertrag Rauchfangkehrergewerbe, Arbeiter/innen, gültig seit 1.7.2021
Vor dem Hintergrund der besonderen Eigenschaften des Gewerbes der Rauchfangkehrer wurde von den Kollektivvertragspartnern übereinstimmend und ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei den Rauchfangkehrern um eine Saisonbranche handelt.

Mit dem Zusatzkollektivvertrag wurden mit Gültigkeit seit 1.7.2021 weiters unter anderem folgende neue Regelungen getroffen:
  • 24. und 31. Dezember und der Karfreitag sind unter Fortzahlung des Lohnes arbeitsfrei, sofern sie auf einen Arbeitstag fallen
  • Bildungsfreistellung
  • Prämie für guten und ausgezeichneten Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung
  • Persönliche Schutz- und Sicherheitsausrüstung ist seitens des Arbeitgebers kostenlos zur Verfügung zu stellen.


§ 2 Lohnordnung
gemäß der Rahmenlohnordnung (Anhang II des Bundeskollektivvertrages)
I. Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin (Gesellen)
A.
a), b)
Mindestmonatslohn
(Mindeststundenlohn: Mindestmonatslohn dividiert durch den Faktor 173,33)
€ 1.855,00
B.
a)
B
b)
Mindestmonatslohn im 1. und 2. Gesellenjahr € 1.855,00
Mindestmonatslohn im 3. und 4. Gesellenjahr € 1.958,00
Mindestmonatslohn ab dem 5. Gesellenjahr € 1.958,00
(Mindeststundenlohn: Mindestmonatslohn dividiert durch den Faktor 173,33)
II. Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerin ohne Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin
a) Mindestmonatslohn (Mindeststundenlohn: Mindestmonatslohn dividiert durch den Faktor 173,33) € 1.855,00
b) Mindestmonatslohn im 1. und 2. Jahr € 1.855,00
Mindestmonatslohn im 3. und 4. Jahr € 1.958,00
Mindestmonatslohn ab dem 5. Jahr € 1.958,00
(Mindeststundenlohn: Mindestmonatslohn dividiert durch den Faktor 173,33)
III. Lehrlinge
im 1. Lehrjahr Mindestmonatslohn € 671 ,00
im 2. Lehrjahr Mindestmonatslohn € 825,00
im 3. Lehrjahr Mindestmonatslohn € 1.031,00
IV. Zulagen und Zuschläge, Pauschalien
Schmutzzulage
Für Mitarbeiter der Lohnkategorien I, II und III in Prozent des Normalstundenlohns 8,5 %
V. Nachtarbeitszeit von 18 Uhr bis 6 Uhr

Im Übrigen gilt für alle Zulagen der geltende Kollektivvertrag Rauchfangkehrergewerbe, Arbeiter/innen, gültig seit 1.1.1988 samt dem Zusatzkollektivvertrag Rauchfangkehrergewerbe, Arbeiter/innen, gültig seit 1.7.2021.
Bei der Berechnung wurde der monatliche Auszahlungsbetrag auf den nächsten vollen Euro aufgerundet, die Berechnung selbst erfolgt ohne Rundung.


§ 3 Begünstigungsklausel
Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer günstiger stellen als dieser Zusatzkollektivvertrag, bleiben aufrecht.


§ 4 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer
Diese kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen treten am 1.9.2023 in Kraft und gelten bis 31.8.2024.
Sechs Monate vor dem 31.8.2024 sind Verhandlungen wegen Erneuerung dieses Zusatzkollektivvertrages für das Rauchfangkehrergewerbe für das Land Vorarlberg aufzunehmen, sofern die Paritätische Kommission einer Fühlungnahme zustimmt.



Vorarlberg, am 19.01.2024
Für die
Landesinnung Vorarlberg der Rauchfangkehrer
Richard Bilgeri
Ing. Alfred Hehle
Innungsmeister Innungsgeschäftsführer
Für den
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz
Nationalratabgeordneter
Josef Muchtisch
Mag. Herbert Aufner
Bundesvorsitzender Bundesgeschäftsführer