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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst


ArbeiterInnen/Angestellte
Alle ArbeitnehmerInnen der ÖAW bzw einer Forschungs- oder Verwaltungseinrichtung der ÖAW


Geltungsbeginn
1. Jänner 2004 in der Fassung vom 1. Jänner 2024


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Mindest-Gehälter und der Überzahlungen um 9,15 % (Mindestbetrag € 192,00 (Laufzeit: 1.1.2024 -31.12.2024)


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.188,05 bis 3.190,62 (N1-N2, W1)
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.940,83 bis 4.476,29 (N3-N4, W2-W4)
  • Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 4.345,04 bis 6.004,28 (N5-N6, W5-W6)


Zulagen
Kinderzulage, Projektleiterzulage, SEG-Zulage


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.

Überstunden:
: 50 %; während der Nachtzeit 100 %. Überstunden an Sonn- und Feiertagen Zuschlag 100 %; ab der 9. Stunde 200 %


Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn:
1 Monat zum Monatsletzten
Arbeitgeber:
Grundsätzlich mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres
1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
nach der Vollendung des 2. Dienstjahres: 2 Monate
nach der Vollendung des 5. Dienstjahres: 3 Monate
nach der Vollendung des 10. Dienstjahres: 4 Monate
nach der Vollendung des 15. Dienstjahres: 5 Monate

Nach 20 Jahren Anstellung bzw 15 Jahren für über 50-Jährige erweiterter Kündigungsschutz (Kündigung nur bei Vorliegen bestimmter Kündigungsgründe möglich, § 8 KV).
Besondere Regelungen für Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse (siehe § 4 KV).


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen
, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei wichtigen persönlichen Verhinderungsgründen, Zusatzurlaub für bestimmte Personengruppen (§ 19 KV), Forschungsurlaub, Bildungsurlaub, Jubiläumszahlungen, Fahrtkostenzuschuss ..