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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau-Holz


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2024


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 12,71
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 13,23 bis € 14,21
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 14,37 bis € 15,79


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 845,00
im 2. Lehrjahr: € 1.015,00
im 3. Lehrjahr: € 1.275,00
im 4. Lehrjahr: € 1.545,00


Zulagen
Diverse Zulagen für Belastungen (z. B. Erschwerniszulagen)


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag:
in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn: 1 Woche bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 6 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da ihre Ansprüche sonst verfallen! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche
binnen 8 Wochen eingeklagt
werden!
Nach Lösung des Arbeitsverhältnisses müssen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 3 Monaten
schriftlich geltend gemacht werden müssen, da ihre Ansprüche sonst verfallen! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 6 Monaten eingeklagt werden!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.
  • Bezahlung eines Taggeldes bei auswärtigen Arbeiten
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss