KV-Infoplattform

Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht


KV für die Beschäftigten und Lehrlinge der karitativen Arbeitgeber*innen
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA Alternativtitel: Caritas


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.01.2024


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Die KV-Gehälter werden mit 01.01.2024 um 9,2 % erhöht. (Inkludiert ist eine bleibende gehaltswirksame Zulage von 1,5 % des KV-Gehalts.)
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 9,2 % erhöht.
  • KV-Zulagen und Zuschläge werden um 9,2 % erhöht.
  • Verbesserungen bei der Durchrechnung für Teilzeitbeschäftigte
  • Verbesserungen für den schlafenden Nachtdienst (ab 1. Sept. 2024)


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Hilfskräfte: ab € 2.070,00
  • Fachkräfte in der untersten Einstufung: ab € 2.429,80


Zulagen/Zuschläge
Nachtdienstzulage, Turnusdienst-, Sonn- und Feiertagszuschlag


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 37 Stunden.
Überstundenzuschlag: 50 %


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen: gesetzlich


Achtung: Verfall von Ansprüchen
12 Monate


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Recht auf Altersteilzeit
  • erweiterte Vordienstzeitenanrechnung
  • Anspruch auf Pflegekarenz
  • Anspruch auf 3 Tage persönliche Bildungsfreistellung
  • 2 Kalendertage wöchentliche Ruhezeit
  • Sabbatical-Regelung
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Supervisionsregelung


Lehrlingseinkommen
Entsprechend jeweiligem Branchen-KV
Lehre in der Pflege:
1. Lehrjahr € 895,40
2. Lehrjahr € 1.092,00
3. Lehrjahr € 1.419,60
4. Lehrjahr € 1.747,20


Mindestgehalt PraktikantInnen
Vom KV ausgenommen


Karenzzeitenanrechnung
  • 100 % Anrechnung von Karenzzeiten für Urlaub, Kündigungsfrist, Abfertigung alt.
  • 12 Monate pro Elternkarenz auf Vorrückungen
  • 100 % Anrechnung von Hospiz- oder Pflegekarenz


Papamonat
Anspruch auf Familienzeit


Formen der Arbeitszeitverkürzung
  • ArbeitnehmerInnen erhalten nach Vollendung ihres ersten Dienstjahres 2 Urlaubstage zusätzlich als Vorgriff auf die 6. Urlaubswoche
  • erweiterte Vordienstzeitenanrechnung erleichtert früherer 6. Urlaubswoche
  • freie Tage: Karfreitag, Hl. Abend, Silvester