Hotel- Gastgewerbe BGL / Lohn-/Gehaltsordnung
Nomenklatur Burgenland
gültig ab 1. Mai 2023
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida
für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Burgenland angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter.
1. Lohnordnung:
Gemäß Punkt 8 lit. e des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe gilt für alle Mitarbeiter ein Festlohnsystem mit 5 Lohngruppen.
Lohngruppe 1
Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich
Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
-
•
sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
-
•
für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind,
-
•
umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen, wozu insbesondere das Mitwirken bei der Aufnahme von Mitarbeitern und Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Gestaltung von Dienstplänen gehören.
Beispiele:
Restaurantchefin/Restaurantchef, Restaurantleiterin/Restaurantleiter
Küchenchefin/Küchenchef, Küchenleiterin/Küchenleiter
1. Mai 2023:
Monatslohn bis zum 5. DJ |
Monatslohn ab dem 6. DJ |
Monatslohn ab dem 11. DJ |
Monatslohn ab dem 16. DJ |
Monatslohn ab dem 21. DJ |
€ 2.360,00 |
€ 2.419,00 |
€ 2.478,00 |
€ 2.537,00 |
€ 2.596,00 |
Lohngruppe 2
Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit erweitertem Verantwortungsbereich
Arbeiterinnen und Arbeiter, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
-
•
berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
-
•
Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten,
-
•
fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen
sowie Arbeiterinnen und Arbeiter im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen vorübergehend Tätigkeiten der LG 1 ausüben.
Beispiele:
Restaurantchefin/Restaurantchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt
Restaurantchef-Stellvertreterin/Restaurantchef-Stellvertreter, Küchenchefin/Küchenchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt
Küchenchef-Stellvertreterin/Küchenchef-Stellvertreter, Chef de rang, Chef de partie, Barchefin/Barchef, Housekeeping – Leiterin und Leiter, die/der nicht dem Angestelltengesetz unterliegt
1. Mai 2023:
Monatslohn bis zum 5. DJ |
Monatslohn ab dem 6. DJ |
Monatslohn ab dem 11. DJ |
Monatslohn ab dem 16. DJ |
Monatslohn ab dem 21. DJ |
€ 2.165,00 |
€ 2.219,10 |
€ 2.273,30 |
€ 2.327,40 |
€ 2.381,50 |
Lohngruppe 3
Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAG ersetzt, die
Beispiele:
Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann mit oder ohne Inkasso, Chef de rang, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt
Köchin/Koch, Chef de partie, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt
Gastronomiefachfrau/ Gastronomiefachmann, Systemgastronomin/Systemgastronom, Konditorin/Konditor, Bäckerin/Bäcker, Elektrikerin/Elektriker, Haustischlerin/Haustischler, Gärtnerin/Gärtner, Masseurin/Masseur, Kosmetikerin/Kosmetiker, Fußpflegerin/Fußpfleger
1. Mai 2023:
Monatslohn bis zum 5. DJ |
Monatslohn ab dem 6. DJ |
Monatslohn ab dem 11. DJ |
Monatslohn ab dem 16. DJ |
Monatslohn ab dem 21. DJ |
€ 1.965,00 |
€ 2.014,10 |
€ 2.063,30 |
€ 2.112,40 |
€ 2.161,50 |
Lohngruppe 4
Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich im 1. und 2. Berufsjahr:
Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAG ersetzt, die
-
•
berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
-
•
Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten,
in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses.
Beispiele:
Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann, Köchin/Koch, Systemgastronomin/Systemgastronom, Gastronomiefachfrau/Gastronomiefachmann, Bäckerin/Bäcker, Konditorin/Konditor, Kosmetikerin/Kosmetiker, Fußpflegerin/Fußpfleger, jeweils in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses
1. Mai 2023:
erstes und zweites Berufsjahr |
€ 1.860,00 |
Lohngruppe 5
Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:
Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen.
Beispiele:
Hilfskraft im Service, Hilfskoch/Hilfsköchin, Abwäscher/Abwäscherin, Hausarbeiter/Hausarbeiterin, Arbeiterin/Arbeiter im Housekeeping, Sonstige Hilfskraft in Küche oder Service oder Beherbergung
1. Mai 2023:
Monatslohn bis zum 5. DJ |
Monatslohn ab dem 6. DJ |
Monatslohn ab dem 11. DJ |
Monatslohn ab dem 16. DJ |
Monatslohn ab dem 21. DJ |
€ 1.800,00 |
€ 1.845,00 |
€ 1.890,00 |
€ 1.935,00 |
€ 1.980,00 |
2. Lehrlingseinkommen
1. Lehrjahr |
€ 925,00 |
2. Lehrjahr |
€ 1.035,00 |
3. Lehrjahr |
€ 1.215,00 |
4. Lehrjahr |
€ 1.305,00 |
3. Zulagen
Nachtarbeitszuschlag |
26,00 |
Fremdsprachenzulage |
35,00 |
4 Verfall
Entgeltansprüche auf Grund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung verfallen, mangels schriftlicher Geltendmachung nach sechs Monaten. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 ABGB aufrecht.