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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
Lohnrechtlicher Teil gültig ab 1.4.2023


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer € 1.740,00
  • Qualifizierte Tätigkeiten nach Berufsjahren: von € 1.770,00


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr € 700,00
im 2. Lehrjahr € 800,00
im 3. Lehrjahr € 1.080,00
im 4. Lehrjahr € 1.180,00


Zulagen
Sonntagszuschlag; Feiertagszuschlag; HaararbeiterInnen; AusbildnerInnen, SalonleiterInnen


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschläge:
50 % Zuschlag.


Kündigungsfristen
Nach gesetzlicher Bestimmung für ArbeitgeberInnen mit KV Ergänzung, dass AG Kündigungen zum 15 und letzten eines Monats möglich sind. ArbeitnehmerInnen-Künidgungen 14-tägige-Kündigungsfrist.
Probezeit 1 Monat.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche verfallen ab Fälligkeitsdatum nach 12 Monaten.


Andere sozialpolitische Errungenschaften
Karenzanrechnung ab 1.8.2019 nach gesetzlichen Bestimmungen.