KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
Lohnrechtlicher Teil gültig ab 1.4.2023
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer € 1.740,00
- Qualifizierte Tätigkeiten nach Berufsjahren: von € 1.770,00
Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr |
€ 700,00 |
im 2. Lehrjahr |
€ 800,00 |
im 3. Lehrjahr |
€ 1.080,00 |
im 4. Lehrjahr |
€ 1.180,00 |
Zulagen
Sonntagszuschlag; Feiertagszuschlag; HaararbeiterInnen; AusbildnerInnen, SalonleiterInnen
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschläge:
50 % Zuschlag.
Kündigungsfristen
Nach gesetzlicher Bestimmung für ArbeitgeberInnen mit KV Ergänzung, dass AG Kündigungen zum 15 und letzten eines Monats möglich sind. ArbeitnehmerInnen-Künidgungen 14-tägige-Kündigungsfrist.
Probezeit 1 Monat.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche verfallen ab Fälligkeitsdatum nach 12 Monaten.
Andere sozialpolitische Errungenschaften
Karenzanrechnung ab 1.8.2019 nach gesetzlichen Bestimmungen.