KV-Infoplattform

Lohn- und Gehalt

Mindestgehälter bzw. Mindestlöhne

Eine zentrale Errungenschaft der Gewerkschaften ist die Festsetzung von Mindestlöhnen bzw. Mindestgehältern in den Kollektivverträgen oder in Mindestlohntarifen. Es gibt keine gesetzlichen Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter, sondern diese müssen regelmäßig von den Gewerkschaften verhandelt werden.

Ist-Gehälter und Überzahlungen

Wenn der vereinbarte Lohn bzw. das vereinbarte Gehalt höher ist als der Kollektivvertrag es vorschreibt, heißt diese vereinbarte Bezahlung Ist-Lohn bzw. Ist-Gehalt.
Überzahlung bezeichnet die Differenz zwischen dem Ist-Lohn bzw. -Gehalt und dem kollektivvertraglichen Lohn bzw. Gehalt.

Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen

Es gibt keine jährliche gesetzliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhung.
Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen betreffen in der Regel die Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter und werden im Rahmen von Kollektivvertragsverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverbänden vereinbart. Diese sind je nach Branche unterschiedlich ausgestaltet.

Lohn- bzw. Gehaltsordnung (-schema)

Es gibt keine gesetzlichen Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter. Die Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter müssen von den Gewerkschaften regelmäßig im Kollektivvertrag ausverhandelt werden.
In den Kollektivverträgen gibt es eine Lohn- bzw. Gehaltsordnung mit allgemeinen Regeln zur Berechnung der Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter für die verschiedenen Tätigkeiten und ein Lohn- bzw. Gehaltsschema.

Verwendungsgruppen oder Beschäftigungsgruppen

Im Kollektivvertrag werden die Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter nach bestimmten Kriterien berechnet. Die Verwendungsgruppen- oder Beschäftigungsgruppenschemata bezeichnen bestimmte berufliche Tätigkeiten und bilden die Grundlage für die Berechnung der kollektivvertraglichen Bezahlung in der vom Kollektivvertrag erfassten Branche.

Einstufungskriterien

Um kollektivvertragliche Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter festsetzen zu können, werden Tätigkeiten nach verschiedenen Kriterien bewertet. Zum einen umfasst dies die Umschreibung der ausgeübten Tätigkeit, die teils konkrete Berufsbezeichnungen enthält. Zusätzlich spielen noch Qualifikationen (wie bspw. Ausbildungen) und berufliche Erfahrung eine Rolle. In Kollektivverträgen für Angestellte ist darüber hinaus die Anrechnung von Vordienstzeiten ein wichtiges Kriterium zur Gehaltsfestsetzung.

Umreihungen und Vorrückungen

In vielen Kollektivverträgen gibt es Regelungen für Vorrückungen und Umreihungen innerhalb der Lohn- bzw. Gehaltsschemata. Wichtig ist hier vor allem die Dienstzeit oder die Änderung der Tätigkeit.
Vorrückung bedeutet, dass der/das kollektivvertragliche Mindestlohn bzw. Mindestgehalt innerhalb einer Verwendungsgruppe erhöht wird – meistens ist dies nach einer bestimmten Zeit der Fall (z. B. nach zwei Jahren – „Biennalsprung“).
Bei der Umreihung werden ArbeitnehmerInnen innerhalb eines Lohn- bzw. Gehaltsschemas von einer Verwendungs- bzw. Beschäftigungsgruppe in eine andere Gruppe eingestuft. Oft erfolgt dies mit Wechsel der beruflichen Tätigkeit oder nach einer bestimmten Dienstzeit.