Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - FV Fahrzeugindustrie
Gewerkschaft PRO-GE
Abschlussdatum: 13.11.2017
- Erhöhung der Ist-Gehälter um 3,0 %
- Erhöhung der Mindestgehälter um 3,0 %
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 3,0 %
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,0 %
Rahmenrechtliche Änderungen:
- Aufwandsentschädigungen für europäische Auslandsdienstreisen werden schrittweise jedes Jahr um die KV-Erhöhung plus zusätzlich drei Euro erhöht, bis die Höhe der Inlandsaufwandsentschädigung erreicht ist.
- Für Vorrückungen innerhalb des Lohnschemas werden Elternkarenzen künftig mit bis zu 22 Monaten je Kind (bisher maximal 16 Monate) angerechnet.
- Ebenso einigten sich die Sozialpartner darauf, die Befristung zur Evaluierung des Zeitkontenmodells im Kollektivvertrag bis 2020 zu verlängern.
- Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, per freiwilliger Betriebsvereinbarung viermal im Jahr Sonntagsarbeit zu vereinbaren, um sehr kurzfristige Auftragsspitzen abzufedern.
Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.11.2017