Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - BARS
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier / Gewerkschaft vida
- Durchschnittlich gilt ein prozentueller Abschluss von Mindestlohn/Mindestgehalt von 1,3 Prozent
- Auch die Zulagen werden um 1,3 Prozent erhöht
- Rückwirkend gültig ab 1.1.2017 für alle Bundesländer; Sonderregelung Kärnten und Wien*
*Für die ArbeitnehmerInnen in Wien werden mit 1. Februar 2017 KV-Löhne- und Gehälter sowie Zulagen um 1,3 Prozent erhöht
Rahmenrecht:
- ab 1.3.2017 volle Anrechnung der Elternkarenz bis zum 3. Lebensjahr pro Kind auf Ansprüche nach KV
- Rechtsanspruch, Kündigungsschutz entsprechend MSCHG und ebenfalls Anrechnung für Papamonat
- NFS-Zulage für bestimmte Bundesländer
Geltungsbeginn: 01.01.2017